Amtsgericht: Einfach alles ist verschwunden
13.11.2018, 17:31 UhrDabei hatte das Ganze zunächst wie eine sichere Sache ausgesehen. Drei Zeugen belasteten den 19-jährigen Eritreer schwer, der heute im Landkreis Forchheim lebt. Er soll Mitte Oktober letzten Jahres mit einer abgebrochenen Wodka-Flasche einen Marokkaner im Zuge einer handgreiflichen Auseinandersetzung am linken Unterarm verletzt haben.
Vor Jugendrichter Förtsch, der für den Heranwachsenden zuständig war, bestritt der Angeklagte die Vorwürfe entschieden. Er sei nicht der Täter gewesen, sondern das Opfer. Man habe ihm von hinten mit dem Metallteil eines Bettgestells auf den Kopf geschlagen und in einer Blutlache liegen lassen. Mit der Platzwunde sei er ins Krankenhaus gebracht worden. "Ich hatte gar keine Zeit, auf jemanden einzustechen."
Streit eingeräumt
Den Streit selbst räumte er ein. Es sei am späten Abend um eine Schachtel Zigaretten gegangen, die er bei einem der Marokkaner hatte kaufen wollen. Doch der habe zwar das Geld genommen, ihm aber keine Ware gegeben. Als der Angeklagte dann seine fünf Euro wieder haben wollte, sei es zur Rangelei gekommen. "Er hat dann zwei andere hinzugeholt, während ich alleine war."
Wohingegen die Marokkaner beteuerten, sie seien von einer Gruppe aus acht bis zehn Eritreern mit Flaschen und Fahrradketten angegriffen worden. Von den angeblichen Mittätern fand sich jedoch keine Spur. Fragen konnte Jugendrichter Förtsch das Trio aus Nordafrika nicht, waren sie doch Anfang des Jahres wegen der drohenden Abschiebung in ihr "sicheres Herkunftsland" kurzerhand untergetaucht.
Weil sie keine Adresse hinterlassen hatten, konnten sie auch nicht als Zeugen geladen werden. Für die Version des Angeklagten sprach die Aussage eines Security-Mitarbeiters, der außer diesem keinen weiteren Schwarzafrikaner am Tatort gesehen hatte.
Von der Flasche keine Spur
Und die Tatsache, dass die Ermittlungen erst einen anderen Tatverdächtigen ins Visier genommen hatten, den die drei Marokkaner ins Spiel gebracht hatten. Ein Verdacht, der sich ebenfalls in Nichts auflöste. Zudem hatten die angerückten Polizeibeamten keine Spur einer zerschlagenen Wodka-Flasche gefunden. Woher dann die Schnittwunden am Unterarm beim Opfer kamen, konnte am Amtsgericht nicht geklärt werden. Das Verfahren wurde eingestellt.