Amtsgericht Forchheim: Angeklagter bespuckt Polizisten

6.9.2019, 14:14 Uhr

Der Angeklagte hat im Frühjahr diesen Jahres, als ein Streifenwagen auf ihn zufuhr, die Arme gehoben und in Richtung des Streifenwagens gespuckt. Laut des beteiligten Polizisten galt diese Aktion direkt den im Auto sitzenden Beamten. Daraufhin wollten sie wissen, was das Ganze soll. Der Angeklagte flüchtete vor den Beamten.

"Du bist ein Pinocchio"

Bei der dann durchgeführten Kontrolle sei der Angeklagte super aggressiv gewesen. Dann kam noch der Vater des Angeklagten hinzu und die Situation schaukelte sich weiter hoch. Der Angeklagte griff den Polizisten an, der ihn zu Boden warf. Zu zweit mussten ihm schließlich die Handschellen angelegt werden. Dabei beleidigte der Angeklagte die Polizistin indem er sagte: „Du bist ein Pinocchio.“

Die Befragung des Angeklagten geschaltete sich schwierig, weil dieser sich nicht mehr an den Tathergang erinnern konnte. Er vermutete, er habe sich verschluckt und das Spucken habe nicht der Polizei gegolten. Zudem behauptete er, von den Polizisten geschlagen worden zu sein. „Überlegen sie sich gut, was sie heute sagen“, mahnte die Richterin, „sonst haben sie ein weiteres Verfahren am Hals.“ Bei den Polizisten hatte sich der Angeklagte gleich im Auto für die bescheuerte Aktion entschuldigt. Daran konnte sich der Polizist noch genau erinnern, weil das eher ungewöhnlich sei.

„Wieso entschuldigen sie sich, wenn sie nichts getan haben?“, fragte der Staatsanwalt. Auch hierauf hatte der Angeklagte keine Antwort. Auf die Befragung des Vaters, der als Zeuge da war, wurde verzichtet, was diesen nicht davon abhielt, seinen Unmut im Gerichtssaal kundzutun. Wegen der geringen Gewalteinwirkung sah der Staatsanwalt von der Forderung einer Freiheitsstrafe ab. Er forderte 30 Tagessätze für die Beleidigung und 120 Tagessätze für den tätlichen Angriff.

Der Angeklagte sei wegen Körperverletzung, Fahrerflucht und unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln vorbestraft. Die Richterin verurteilte den Angeklagten zu 150 Tagessätzen a 30 Euro. Er muss die Kosten des Verfahrens tragen. Wäre er kooperativ gewesen, wäre es nicht zur Anzeige gekommen. „Sie können sich bei ihrem Vater fürs Einmischen bedanken“, sagte die Richterin abschließend. Der Vater stand auf und brüllte: „Wir gehen in Berufung.“

 

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