Ein „Heil Hitler“ kommt einen 45-Jährigen teuer zu stehen
17.6.2016, 14:00 UhrRichterin Silke Schneider fragte den Angeklagten zu Beginn, ob er selbst etwas zu dem Vorfall zu sagen habe. Der Platz neben dem Mann war leer geblieben, sein Anwalt hatte bereits vor dem Gerichtstermin sein Mandat niedergelegt. Der 45-Jährige stritt die Vorwürfe ab und erklärte, alles sei ein Missverständnis. Er habe vor dem Zwischenfall mit seiner Ex-Frau telefoniert. Dieses Telefonat habe ihn so aufgeregt, dass er laut geworden sei. Seine Vermieterin habe er damit aber nicht gemeint. Das „Heil Hitler“ sei im Gespräch mit seinem Bruder gefallen, als der Film „Er ist wieder da“ erwähnt wurde.
Außerdem sagte der Angeklagte, seine Vermieterin versuche, ihn aus der Wohnung zu vertreiben, um stattdessen dort Flüchtlinge unterzubringen. Sie versuche regelmäßig, ihn zu provozieren, womöglich habe sie sogar die Pflanzen in seinem Garten vergiftet. Richterin Schneider wies darauf hin, dass seine Vermieterin nie einen Antrag auf Unterbringung von Flüchtlingen gestellt noch Erkundigungen diesbezüglich eingezogen habe.
Die Vermieterin sagte als Zeugin aus, sie sei unten an der Wohnung vorbei gelaufen, als oben der Angeklagte angefangen habe zu schreien. Er befand sich zu dieser Zeit im ersten Stock in einem offenen Taubenschlag, weswegen er auch unten auf der Straße zu hören war. Sie habe sowohl die Beleidigung als auch ihren Vornamen eindeutig hören können.
Als sie mit ihrem Mann den Beschuldigten zur Rede stellte, habe dieser von einem Missverständnis gesprochen. In dem Versuch zu schlichten, brachte ihr Mann die beiden dazu, sich die Hand zu reichen.
Die Zeugin ging danach nicht sofort zur Polizei: „Ich hätte mich schlecht gefühlt, dann nachzutreten.“ Erst später sei sie zur Polizei gegangen, nachdem es noch weitere Vorfälle gegeben hatte: „Ich wollte mich erkundigen, was man machen kann, wenn jemand Lügen über mich verbreitet. Bei der Polizei kam ich dann auch auf den Vorfall von Oktober zu sprechen“, sagte sie. Das habe zu der Anzeige geführt.
Der Ehemann war ebenfalls als Zeuge geladen. Er sagte, er sei zu dem Zeitpunkt hinten im Garten gewesen und habe das Geschrei laut und deutlich vernommen. Den Vornamen seiner Frau habe er zwar nicht gehört, trotzdem sei eindeutig sie gemeint gewesen. Er sagte auch, seit der Klage hätten die Vorfälle mit dem Beschuldigten aufgehört, es sei Ruhe eingekehrt.
Die weiteren Zeugen konnten nichts beitragen, um den Angeklagten zu entlasten. Die Ex-Frau erinnerte sich nicht an ein Telefonat, und sein Bruder wusste nicht mehr, was genau der 45-Jährige gesagt hatte.
Die jetzige Partnerin des Mannes kam erst bei der Wohnung an, nachdem die Beleidigung gefallen war. Sie konnte nur den Verlauf des Gesprächs mit der Vermieterin bestätigen. Nach den Zeugenaussagen verlas Richterin Schneider das Vorstrafenregister des Angeklagten. Insgesamt 18 Einträge hat der Mann, unter anderem wegen Diebstahl, Körperverletzung, Drogenbesitz und Beleidigung. Der Angeklagte: „Ich habe Vorstrafen, aber ich habe immer alles sofort zugegeben, wenn ich wirklich etwas falsch gemacht habe“, sagte er. Schneider erwiderte, seine Erklärungen in diesem Fall seien nichts als Ausreden.
Bei ihrem Urteil beließ sie es bei einer Geldstrafe von 900 Euro in 60 Tagessätzen von jeweils 15 Euro. Wegen der vielen Vorstrafen sei eine Geldstrafe gerade noch möglich, erklärte sie. Der Angeklagte hatte vorher erklärt, bei einer Verurteilung werde er in Berufung gehen. Er sagte: „Ich werde das nicht akzeptieren, weil es einfach nicht so war.“
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