Entscheidung über Reuther Baugebiet

5.4.2016, 06:00 Uhr
Entscheidung über Reuther Baugebiet

© Foto: Huber

Worum geht es bei dem Bürgerentscheid?

Streitobjekt ist das etwa 2,3 Hektar große Baugebiet, das offiziell Oberer Schulweg heißt. 30 Prozent der Fläche stünden dabei als Baulandmodell zur Verfügung. Das bedeutet auch, dass die Grundstückseigentümer einen Teil zu einem festgesetzten, günstigeren Preis an die Stadt verkaufen müssen.

Die Bürgerinitiative „Schützt die Reuther Hänge“ befürchtet, dass mit der Bebauung nicht nur ein kleines Baugebiet am Ortsrand von Reuth entsteht, sondern dies der Einstieg in die Bebauung der gesamten Reuther Hänge sein könnte. Die SPD-Fraktion hatte sich für eine sogenannten „Arrondierung“ des bestehenden Wohngebiets mit acht bis neun Baurechten ausgesprochen. Der Planungsausschuss des Stadtrats hatte vor einem Jahr die Zahl der Baurechte im Oberen Schulweg von 31 auf 27 verringert.

 

Wie lautet die Fragestellung:

„Sind Sie dafür, dass die Bauleitplanung der Stadt Forchheim in Bezug auf den vorgesehenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 10/6 (Neuaufstellung), Forchheim-Reuth, Bereich nördlich der Ruhstraße und westlich des Oberen Schulwegs eingestellt wird?“

 

Entscheidung über Reuther Baugebiet

© Foto: Huber

Was muss ich ankreuzen, wenn ich dafür oder dagegen bin?

Wer gegen eine Bebauung ist und das Baugebiet in Reuth verhindern will, muss „Ja“ ankreuzen. Wer für das neue Baugebiet ist, stimmt mit „Nein“.

 

Wann kann man abstimmen?

Die Abstimmung am Sonntag, 10. April, kann zwischen 8 und 18 Uhr erfolgen.

 

Wo kann man abstimmen und wo ist mein Abstimmungsraum?

Die Stadt ist in 14 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. Die Stimmberechtigten erhalten, im Gegensatz zur OB-Wahl, keine schriftliche Benachrichtigungskarte für den Bürgerentscheid mit der Information, in welchem Stimmbezirk und Abstimmungsraum jeder abstimmen kann. Mitte März wurde im Stadtanzeiger und in dieser Zeitung ein Verzeichnis veröffentlicht, aus dem ersichtlich ist, wer in welchem Wahllokal wählen kann. Überdies sind die Wahllokale auch auf der Homepage der Stadt Forchheim veröffentlicht.

 

Wie sieht es beim Bürgerentscheid mit Briefwahl aus?

Auch eine Briefwahl ist möglich. Bis zum 6. April, 16 Uhr, kann der Wahlschein online über die Homepage der Stadt Forchheim (www.forchheim.de) beantragt werden. Der Abstimmungsschein kann außerdem bis Freitag, 8. April, 15 Uhr, beim Einwohnermeldeamt der Stadt Forchheim, Sattlertorstraße 5, schriftlich oder mündlich, nicht aber telefonisch, beantragt werden. Aus dem formlosen Antrag muss der Familienname, der Vorname, die Anschrift und das Geburtsdatum ersichtlich sein. Soll der Abstimmungsschein mit den entsprechenden Unterlagen nicht an die aktuelle Wohnanschrift geschickt werden, auch die gewünschte Zustellanschrift angeben.

 

Wer darf beim Bürgerentscheid abstimmen?

Abstimmen dürfen alle volljährigen Bürger, die im Bürgerverzeichnis eingetragen sind oder einen Abstimmungsschein haben. Die Wähler müssen zur Abstimmung ins Wahllokal ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

 

Wie viele Stimmen müssen abgegeben werden?

Für einen Erfolg braucht die Bürgerinitiative „Schützt die Reuther Hänge“ die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zudem müssen insgesamt 20 Prozent der rund 24 000 Wahlberechtigten mit "Ja" gestimmt haben (so genanntes "Quorum"). Liegt die Zahl darunter, ist der Bürgereintscheid gescheitert, selbst wenn eine Mehrheit mit "Ja" gestimmt hat.

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