Ex-NPDler: „Bin nicht extrem“
17.8.2015, 06:00 UhrDas Verwaltungsgericht Bayreuth stellte am Ende der Verhandlung klar: Das Luftamt Nordbayern muss die Unbedenklichkeitserklärung ausstellen, die vorerst auf fünf Jahre befristet ist.
Zu Prozessauftakt befragte die Vorsitzende Richterin Angelika Schöner intensiv den Kläger hinsichtlich seines Berufes und seiner politischen Einstellung. Der wiederum erklärte, dass er seit einigen Jahren als Fachangestellter in einer Spedition tätig sei. Sein Arbeitgeber wolle in Zukunft in den Luftfrachtbereich einsteigen, weshalb er nun diese Bestätigung benötige. Zu seinen künftigen Aufgaben gehöre es unter anderem, dass er die Papiere für die spätere Ware erstellt, die dann in die Flugzeuge verladen werden. Eine Verweigerung der Bescheinigung bedeute für ihn einen Bruch in der Berufskarriere, möglicherweise drohe ihm auch die Kündigung.
Die Richter hielten dem Kläger unter anderem vor, dass er einst Mitglied in der — nicht verbotenen — Partei NPD gewesen sei und für diese bei der Landtagswahl kandidierte. Des Weiteren habe er viele Jahre als Stützpunktleiter der „Jungen Nationalsozial-Demokraten“ Veranstaltungen organisiert und sei als „Aktivist“ bei anderen rechtsextremen Parteien aufgetreten. Ein Ermittlungsverfahren wegen aufmüpfigen Verhaltens bei einer rechten Kundgebung sei jedoch eingestellt worden. Zudem habe der Kläger bei der Ausräumung von Zweifeln der Behörde an dessen Zuverlässigkeit nicht mitgewirkt, weshalb diese ihm die Bescheinigung verweigerte, hielt die Richterin dem Kläger vor. Vielmehr habe er einen Anwalt eingeschaltet und Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben.
Das Gericht müsse bei einer Verweigerung der Zuverlässigkeit hohe rechtliche Maßstäbe anzusetzen. Allein die Tatsache, dass der Angeklagte zur Prüfung nicht erschienen sei und sich nicht geäußert habe, reiche nicht aus. Jeder Einzelfall müsse überprüft werde, betonte die Richterin.
„Ich war zu jung“
Zu seiner politischen Einstellung erklärte der Kläger, dass er seit einiger Zeit nichts mehr mit rechtsextremen Parteien zu tun habe. Zu seinem ehemaligen politischen Engagement sagte er: „Ich war einfach zu jung.“ Immer wieder beteuerte er, dass er nicht gewaltbereit sei und auch nichts gegen Flüchtlinge und Ausländer habe. Rechtsextreme Äußerung im Internet kommentierte er mit den Worten: „Mit diesen Primitivlingen will ich nichts zu tun haben.“ Er selbst könne mit den fremdenfeindlichen Aussagen nichts anfangen. „Ich bin eher konservativ, aber nicht extrem.“
Ein Mitarbeiter des Verfassungsschutz informierte hingegen, dass der Kläger erst im Januar und im Mai dieses Jahres noch an rechtsextremen Veranstaltungen unter anderem mit ausschließlich geladenen Gästen aus der Szene im Raum Nürnberg teilgenommen habe. Bei einer Versammlung sei es darum gegangen, Bürger einzuschüchtern, die sich für Flüchtlinge engagieren.
Auch die Prozessbeteiligten des Luftfahrtamtes Nordbayern erklärten, dass die Einlassungen des Klägers unglaubwürdig seien. „Wir können seinen Rückzug aus der Szene nicht erkennen.“ Und weiter: „Wenn Sie uns heute verpflichten, verpflichten Sie uns etwas Rechtswidriges zu tun“, appellierte einer der Geladenen an das Gericht. Schließlich könnte der Angeklagte in den kommenden Jahren die Stelle wechseln, die Bescheinigung bleibe ihm aber erhalten.
Richterin Angelika Schöner erklärte schließlich in ihrem Urteil: Der Kläger habe nicht den Eindruck gemacht, dass er unzuverlässig oder auch gewaltbereit sei. Sie schränkte jedoch ein: „Es kann aber auch sein, dass er sich hier in einem positiveren Licht dargestellt hat.“ Zudem arbeite der Kläger nicht in Gefahrenbereichen des Flughafens, allein die Mitgliedschaft in rechtsextremen Parteien reiche für eine Verweigerung der Bescheinigung nicht aus. Sollten den Behörden weitere Auffälligkeiten des Klägers bekannt werden, könnten diese den zu erteilenden Bescheid jederzeit widerrufen.
1 Kommentar
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen