Forchheim: Unbelehrbarer muss nun ins Gefängnis

20.12.2016, 20:00 Uhr
Forchheim: Unbelehrbarer muss nun ins Gefängnis

© Roland Huber

Bereits vor längerer Zeit hatte die Stadt Forchheim gegen den Angeklagten ein Hausverbot auf einem Grundstück im Eggolsheimer Weg im Norden ausgesprochen. Der Mann verstieß mehrmals dagegen und kam zwei Mal mit einer Bewährungsstrafe davon. „Schon die zweite Bewährungsstrafe war eine Ausnahme und ist absolut kein Normalfall. Das sollten Sie eigentlich wissen. Und jetzt ist einfach das Ende der Fahnenstange erreicht“, sagte Richterin Silke Schneider. Hinzu kam, dass sich der Mann am Tatabend, als er wieder das Hausverbot missachtete, eine Frau hart mit der Faust am linken Schulterblatt und Ellenbogen verletzt hatte – eine Körperverletzung. Die Geschädigte erlitt starke Schmerzen. Der Angeklagte fühlte sich nach eigener Aussage bedroht, gestand beide Taten dennoch sofort.

Staatsanwalt Heer und Richterin Schneider hielten weitere Bewährungsauflagen für sinnlos. „Mir fehlt der Glaube an eine Besserung, nachdem Sie immer wieder die gleichen Fehler machen“, so Schneider. Der Angeklagte zeigte sich betroffen. Er lasse sich noch diese Woche auf eigenen Wunsch in eine Klinik in Erlangen einweisen, um sein Alkoholproblem in den Griff zu bekommen.

Die Staatsanwaltschaft forderte im Hinblick auf das Geständnis eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Der Verteidiger hatte nichts hinzuzufügen und stellte auch keinen Antrag. Schließlich verurteilte Richterin Schneider den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die nicht erneut zur Bewährung ausgelegt werden.

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