Gericht: Schnapsidee nach reichlich Biergenuss führt zu Bestrafung
03.02.2016, 17:16 Uhr((ContentAd)
)Der 2. August 2015 in aller Herrgottsfrühe: Ein Handwerker öffnet seinen Kleintransporter, um sich auf seine erste Baustelle vorzubereiten. Ein Blick ins Innere – und er findet weder Bohrmaschine noch Winkelschleifer noch Heckenschneider. Sämtliche Werkzeuge waren über Nacht aus dem Inneren verschwunden.
Zweieinhalb Monate fanden sich die gestohlenen Gegenstände im örtlichen Jugendtreff. Über den Bürgermeister landete die Information bei der Polizei. Das sprach sich in dem Ort herum, so dass die beiden Täter sich stellten und alles gestanden. Sie erzählten, was sie nach einem alkoholhaltigen Besuch des Forchheimer Annafestes von den Geschehnissen noch wussten. Nach fünf oder sechs Maß Festbier seien sie mit dem Bus nach Hause gekommen, hätten noch einen kleinen Spaziergang durch das Wohngebiet gemacht und seien eher zufällig auf den Kleintransporter gestoßen.
Da hätten sie dann „die glorreiche Idee“ gehabt, mal auszuprobieren, ob der offen ist. Als sie auf der Ladefläche zahlreiche Werkzeuge sahen, fassten sie den Entschluss, das Ganze in den örtlichen Jugendtreff zu tragen. „Eine dumme Idee“, wie sie ganz nüchtern am nächsten Morgen erkannten.
„Kriminelle Energie“
Von einer „gewissen kriminellen Energie“ sprach Staatsanwältin Kerstin Harpf (Bamberg). Der Verteidiger eines der Angeklagten, Rechtsanwalt Matthias Mayer (Erlangen), plädierte für eine verminderte Schuldfähigkeit, da beide „dilettantisch vorgegangen“ seien.
Zu beider Gunsten sprachen ihre bisher weiße Weste sowie die Tatsache, dass sie dem Geschädigten schon mehr als 2200 Euro gezahlt hatten. Der Handwerker hatte sich nämlich derweil neues Werkzeug anschaffen müssen, um seinen Beruf weiter auszuüben.
Weil der eine Angeklagte zum Tatzeitpunkt bereits 22 Jahre alt war, kam für ihn nur noch Erwachsenen-Strafrecht in Frage, also Geld- oder Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 18 Euro, mithin 720 Euro fand Amtsrichter Philipp Förtsch tat- und schuldangemessen.
Der vier Jahre jüngere Mitangeklagte durfte nach dem etwas milderen und auf erzieherische Wirkung setzenden Jugendstrafrecht behandelt werden. Er hat 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit bei der Arbeiterwohlfahrt abzuleisten.
Außerdem wird wohl noch ein Zivilverfahren auf das Duo zukommen, denn der geschädigte Handwerker macht neben dem reinen Materialwert von knapp 2500 Euro noch etwa 3000 Euro Verdienstausfall und Schadenersatz geltend.
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