Wenn das Geld knapp wird
Hilfen in der Not: Zuschüsse für die Kinderbetreuung
8.8.2022, 11:00 UhrWie können Familien bei den Betreuungskosten entlastet werden? Welche Anträge müssen sie stellen und bei welchen Ämtern ?
Die Elternbeiträge werden für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 Euro pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern bezuschusst. Die Auszahlung des Beitragszuschusses erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz direkt an die Kindergärten. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Der Zuschuss wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet (Stichtagsregelung), bis zum Schuleintritt gewährt.
Gibt es weitere Hilfen?
Über diese 100 Euro hinausgehende Elternbeiträge sowie die Beiträge für Kinderkrippen, Kinderhorte und die Kindertagespflege können unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Betreuungsbeiträge auf Antrag vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Nicht zuzumuten sind Elternbeiträge ohne weitere Berechnung immer dann, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen beziehungsweise wenn Eltern einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Der Antrag dafür muss beim örtlichen Jugendamt gestellt werden.
Gibt es auch Unterstützung für die Kleinsten?
Das Krippengeld kann Familien bei der Kinderbetreuung finanziell entlasten. Bereits ab dem ersten Geburtstag des Kindes können Elternbeiträge mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind erstattet werden, wenn Eltern diese tatsächlich für die Kinderbetreuung in einer nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz geförderten Kinderkrippe beziehungsweise Tagespflege aufwenden müssen. Das Leistungsende des Bayerischen Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt. Das Bayerische Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Zu beantragen ist das Krippengeld beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Gibt es Beihilfen bei Familien mit mehreren Kindern?
Teilweise gewähren Kindertageseinrichtungen bei den Elternbeiträgen Geschwisterrabatte.
Wie sieht es mit einem Essenzuschuss für die Kindertagesstätte aus?
Werden die Beiträge für die Kindertageseinrichtung vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen, so werden auch die Essenskosten abzüglich einem Euro pro Mahlzeit für häusliche Ersparnis mit übernommen.
Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (sogenannte „Hartz IV-Leistungen“) bezieht, kann auch die Übernahme der Essenskosten beim zuständigen Jobcenter beantragen. Wer Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII bezieht, kann Leistungen für Essenskosten aus dem Bildungspaket im Fachbereich Soziale Hilfen beim Landratsamt beantragen.
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