Inzidenz über 100: Das gilt derzeit im Landkreis Forchheim
23.4.2021, 09:30 UhrIn einer Pressemitteilung erklärt das Landratsamt: "Der Sieben-Tage-Inzidenzwert des Landkreises Forchheim lag an den drei aufeinanderfolgenden Tagen, 20.04., 21.04 und 22.04.21 jeweils über 100 und unter 200. Damit treten ab Samstag, 24.04.2021, 0:00 Uhr, wieder weitere Einschränkungen und Regelungen gem. der 12. BayIfSMV in Kraft."
Diese sind:
- der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person gestattet. Ausgenommen davon sind Kinder unter 14 Jahren.
- es gibt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
- click & meet im Einzelhandel ist möglich, dann aber nur mit negativem Test. Ein PCR-Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein, ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden. Möglich ist auch ein Test vor Ort: An der Ladentür packt der Kunde einen mitgebrachten Selbsttest aus und führt ihn im Beisein eines Mitarbeiters aus. Dieses Ergebnis gilt dann aber nur für diesen einen Besuch. Einzelhändler können den Test auch stellen.
- kontaktfreier Individualsport auch auf Außensportanlagen unter Einhaltung der Regelung zur Kontaktbeschränkung ist möglich.
Bislang galt: Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter 100 liegen, werden die verschärften Beschränkungen wieder zurückgenommen. Allerdings wurde die Frist im Rahmen der Bundesnotbremse nun auf fünf Tage verlängert.
Schulen und Kitas
Diese Regelungen für Schulen und Kitas gelten weiterhin bis Sonntag, 2. Mai, bei einer 7-Tage-Inzidenzwert über 100:
- In den Schulen des Landkreises Forchheim findet in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen Präsenzunterricht statt - soweit dabei der Mindestabstand von 1,50 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls: Wechselunterricht.
- In allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt. Die Regelungen zur Notbetreuung richten sich nach der Bekanntmachung des zuständigen Staatsministeriums.
- Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige Die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierten Spielgruppen sind geschlossen. Die Regelungen zum Notbetreuung richten sich nach der Bekanntmachung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, die im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlassen wurde. Mehr Infos gibt es auf der Seite des Landratsamtes.
Dieser Artikel wurde am 23. April um 11:30 Uhr zuletzt aktualisiert.
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