Jahrelanger Streit um alte Scheune zermürbt Besitzer

29.09.2012, 15:00 Uhr
Jahrelanger Streit um alte Scheune zermürbt Besitzer

© Thomas Weichert

Im Bauausschuss ist der Scheunenstreit seit drei Jahren nichtöffentliches Dauerthema. Johann Zitzmann ist nervlich am Ende: „So wie man im Rathaus mit einem Bürger umgeht, das muss nun einfach an die Öffentlichkeit“, sagt Zitzmann und seine Frau nickt zustimmend. Der ganze Streit hat die beiden zermürbt und zu Zugeständnissen getrieben, die sie mit einem Rechtsbeistand so sicher nicht gemacht hätten.

Angefangen hat alles ganz harmlos. Eben mit jenem Scheunenkauf von Günther und Johanna Friedel im Jahre 2009. Allerdings ist im Notarvertrag nur die Rede von einer Scheune und 66 Quadratmetern Grund. Die Scheune hat jedoch laut Bauplan von 1939 eine Innenfläche von 115 Quadratmetern. Die Zitzmanns und alle Vorbesitzer gingen immer davon aus, das sie eine ganze, und nicht nur eine halbe Scheune ver- beziehungsweise gekauft haben. Eines Besseren belehrt wurden die Zitzmanns nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags vom damaligen Bauamtsleiter Ferdinand Haselmeier.

Ordner voll mit Briefen

Bis heute folgten Briefe an die Friedels und die Zitzmanns, alle unterschrieben von Bürgermeister Georg Lang, die inzwischen einen dicken Aktenordner füllen. Am 9. April 2009, also zwei Monate nach dem Scheunenkauf und 60 Jahre nach dem Bau der Scheune, teilte Bürgermeister Lang in einem Schreiben an die Vorbesitzer Friedel mit, dass der Markt Gößweinstein im Zusammenhang mit einer Vorverkaufsanfrage des Notariats Pegnitz festgestellt habe, dass die Zitzmanns die gesamte Scheune erworben haben, obwohl die Kaufvertragsfläche nur 67 Quadratmeter betrage – ein Quadratmeter mehr als im Grundbuch eingetragen.

Laut Lang wurde das gemeindliche Scheunenteil bis zur Errichtung des Bauhofes von diesem intensiv genutzt. Dies war jedoch noch zu Zeiten von Bürgermeister Hans Backer. Weder danach noch davor interessierte die Gemeinde ihr Grundstück. Wie Lang nun 15 Jahre nach der letzten Nutzung des Bauhofs schrieb, wolle der Markt Gößweinstein die Scheune wegen der zentralen Lage auch in Zukunft nutzen. Dies habe nun der Bauausschuss beschlossen.

Wie Johann Zitzmann erzählt, habe der Bauhof in seiner Scheune einst Streusalz gelagert, was aber die Mauern stark in Mitleidenschaft gezogen habe und was die Gemeinde gar nicht hätte machen dürfen. Lang bot im gleichen Schreiben den Friedels an, dass der Markt Gößweinstein ihren Scheunenteil zu annehmbaren Konditionen erwerben wolle, falls eine Einigung mit dem bisherigen Kaufinteressenten Zitzmann nicht zustande komme.

Zu diesem Zeitpunkt war die Scheune jedoch längst im Besitz der Zitzmanns. Ein Blick ins Grundbuch hätte genügt. Zudem wies Lang die Vorbesitzer darauf hin, dass sie im Bereich des gemeindlichen Scheunenanteils vorhandene Gegenstände nicht ohne Zustimmung des Marktes beseitigen dürften – obwohl laut Johann Zitzmann dort schon längst keine gemeindlichen Sachen mehr lagerten.

Zudem drohte der Bürgermeister an, dass der Markt eine bauliche Abgrenzung der beiden Scheunenteile vornehmen würde, falls die Gemeinde den Scheunenteil, der schon den Zitzmanns gehörte, nicht erwerben könne. Danach folgten bis heute unzählige Briefe der Gemeinde an die Vorbesitzer und die Zitzmanns.

Urkunde von 1939

Fakt ist jedoch, dass der damalige Bürgermeister, Franz Heinlein, keine Einwände gegen einen Überbau der Scheune von Christoph Haberberger auf Gemeindegrund hatte. In der Urkunde vom 10. Februar 1939, die das Siegel des Marktes Gößweinstein und die Unterschriften von Bürgermeister Heinlein, Scheunenbesitzer Haberberger und zweier Nachbarn trägt, heißt es unter anderem, dass der Markt keinen Einspruch geltend mache. Das bedeutet, dass die Gemeinde 1939 auf eine Entschädigung für ihr überbautes Grundstück verzichtete.

Dass der Scheunenumbau auf dem Grund des Marktes rechtens war, bestätigte nur einen Tag später der damalige Pegnitzer Landrat Heinrich Kniewitz. In der Genehmigung heißt es, dass dagegen innerhalb von 14 Tagen Beschwerde eingereicht werden könne. Diese Beschwerde hat der Markt Gößweinstein nun erst 60 Jahre nach Fristablauf erhoben.

Die Krone des Ganzen setzt der heutige Bürgermeister Georg Lang auf: Der Vorbesitzer der Scheune, Johann Fleischmann, 1996 wollte wissen, ob die Gemeinde eine Grenzfeststellung wegen Überbauung seiner Scheune auf Gemeindegrund beabsichtige, weil er seine Scheune an die Friedels verkaufen wollte. Der Bürgermeister hatte damals mitgeteilt, dass der Markt derzeit nicht beabsichtige, eine Grenzfeststellung einzuleiten. Seitdem sind 14 Jahre vergangen und die Scheune hat dreimal den Besitzer gewechselt. Nun auf einmal betreibt die Gemeinde eine Grenzfeststellung.

„Immer wieder hat uns der Bürgermeister unter Druck gesetzt und sogar mit dem Teilabriss unserer Scheune gedroht“, sagt Johann Zitzmann. Auch der Vorbesitzer Günther Friedel schrieb mehrmals an den Bürgermeister. „Nach gültigem Gesetz hat die Gemeinde den Überbau des Grundstücks zu dulden“, so Friedel. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch hätte die Gemeinde bereits 1939 binnen 14 Tagen Widerspruch einlegen müssen. Hat sie aber nicht und der damalige Bürgermeister hatte eine Überbauung auf Gemeindegrund ausdrücklich bewilligt. Daher gehöre die Scheune, auch wenn sie halb auf Gemeindegrund steht, gehört nun ganz den Zitzmanns und die Gemeinde hätte die Scheune nicht nutzen dürfen.

Um die leidige Angelegenheit zu beenden, boten die Zitzmanns im März 2011 der Gemeinde 20 Euro pro Quadratmeter plus die Kosten für die Beurkundung für die etwa 60 Quadratmeter Gemeindegrund an, auf dem ihre Scheune teilweise steht. Im Juni lehnte der Bauausschuss das Angebot der Zitzmanns als unakzeptabel ab. Am Februar 2012 unterschrieben die Zitzmanns dann eine Zustimmungserklärung zum Grunderwerb. Für die Scheunenfläche wollte die Gemeinde jetzt nur noch 15 Euro pro Quadratmeter, für weitere 40 Quadratmeter aber 40 Euro haben. Für auf einmal 110 Quadratmeter sollten die Zitzmanns plötzlich insgesamt 2500 Euro zuzüglich Notar-, Vermessungs- und Grundbuchgebühren bezahlen.

„Weil wir vom Bürgermeister überrumpelt wurden, haben wir das dann leider unterschrieben“, sagt Johann Zitzmann, der nun auch noch eine Rechnung des Vermessungsamts über 1117 Euro erhalten hat, obwohl ihm gesagt wurde, das die Vermessung zwischen 200 bis 300 Euro kosten würde. Die Zitzmanns fühlen sich massiv über den Tisch gezogen.

Kritik zurückgewiesen

Bürgermeister Lang weist energisch zurück, dass er die Zitzmanns überrumpelt oder unter Druck gesetzt hätte. Laut Lang habe man sich nach viele Anläufen und Gesprächen auf diesen Kompromiss geeinigt habe. „In meinen Augen ist das eine sehr gütliche Lösung“, betont Lang angesichts erschlossener Baugrundstückspreise von 75 Euro in Gößweinstein. Die allgemeine Rechtsprechung besagt dagegen, dass die Gemeinde nur den 1939 üblichen, wohl wesentlich niedrigeren Grundstückspreis verlangen dürfe. Lang betont, dass Grundstücksangelegenheiten nichtöffentlich seien und dass nicht er, sondern der Gemeinderat darüber entscheiden müsse.

Nachdem die Zitzmanns die Zustimmungserklärung unterschrieben hatten, hat die Gemeinde das Vermessungsamt Bamberg beauftragt. Die Kosten für die Vermessung betragen 1117 Euro, die die Zitzmann zahlen sollen. Dagegen können sie nun bis zum 5. Oktober Klage beim Verwaltungsgericht Bayreuth einreichen. Bürgermeister Lang verweist hier darauf, dass es üblich sei, dass der Grundstückskäufer die Vermessungskosten bezahlen müsse. Allerdings existiert aber bisher gar kein rechtsgültiger Kaufvertrag.

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