Jugendarrest für Forchheimer "Briefkasten-Sprenger"

30.5.2017, 18:07 Uhr

Es begann am Silvesterabend im Forchheimer Norden. Timo S., Raul G. und Steve L. (alle Namen geändert) waren unterwegs, um sich das Feuerwerk anzuschauen. Als sie an ihrer früheren Schule vorbeikamen, wurden bei einem offensichtlich schlimme Erinnerungen geweckt. Schulabbrecher Timo S. zückte einen sogenannten „Polenböller“, der in Deutschland nicht zugelassen ist und dessen Sprengkraft hiesiges Feuerwerk deutlich übersteigt.

Der Schule entstand ein Schaden von 160 Euro, den Timo S. allerdings inzwischen beglichen hat. Seine Tat gestand er ein, auch wenn er alkoholbedingte Erinnerungslücken angab.

Der schwerwiegendere Vorfall ereignete sich an Neujahr. Dabei kam Timo S. auf die Idee, sich am neuen Freund seiner ehemaligen Geliebten zu rächen. „Wir dachten, er würde nur sturmklingeln, ihn beschimpfen oder ihm eine aufs Maul hauen.“ Kurzerhand warf Timo S. aber einen der Sprengkörper in den Briefkasten des Nebenbuhlers.

"Konstruierte Geschichte"

Dabei verursachte er nicht nur einen ohrenbetäubenden Knall, sondern auch 2500 Euro Schaden. Sichtlich genervt wirkte Staatsanwalt Matthias Schmolke (Bamberg) von der „konstruierten Geschichte“ und den „Schutzbehauptungen“ und hielt die beiden Begleiter für Mittäter, die vom Tatplan wussten, es wollten und nichts dagegen unternahmen. „Sie suchten sich sichere Plätze hinter einem Baum, um zuzusehen.“

Der Haupttäter Timo S. wurde als 18-Jähriger von Amtsrichter Förtsch nach Jugendstrafrecht zu einem dreitägigen Jugendarrest und 80 Arbeitsstunden verurteilt. Alle drei Angeklagten waren keine Unbekannten, hatten sie in den letzten sechs Jahren doch von der Sachbeschädigung und Diebstahl, über Körperverletzung und Beleidigung, bis hin zur versuchten Nötigung, Urkundenfälschung und Drogendelikte sich einiges zuschulden kommen lassen.

Als Mittäter wurden seine beiden Kumpels verurteilt. Raul G. muss als Heranwachsender (18 bis 21 Jahre) auf Anraten Petra Hohenbergers von der Jugendgerichtshilfe nach Erwachsenenstrafrecht eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 20 Euro mithin 1000 Euro berappen.

Etwas glimpflicher kam Steve L. (17) davon, der 80 Stunden gemeinnützige Arbeit bei der Arbeiterwohlfahrt Forchheim ableisten muss.