Kleinparteien dürfen auf mehr Sitze hoffen
30.1.2014, 17:33 UhrFür Stefan Schick (CSU) und Jürgen Kränzlein (SPD) hatte es gerade noch gereicht. Bei den Wahlen 2008 zogen sie als letzte Vertreter ihrer Parteien in den Kreistag ein. Wären die Stimmen schon damals nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ausgezählt worden, Schick und Kränzlein, letzterer ist heute Fraktionsvorsitzender, wären draußen geblieben – weil CSU und SPD jeweils einen Sitz weniger gehabt hätten (siehe Grafik). Profiteure: Reinhard Stang, der für die FDP eingezogen wäre, sowie Marie-Luise Grüner, die für die Republikaner angetreten war.
In der Realität hatten CSU und SPD bei den letzten Kommunalwahlen 2008 noch von D’Hondt profitiert. Das Auszählungsverfahren soll sicherstellen, dass eine Partei, die über 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinigt, auch die absolute Mehrheit an Sitzen erhält. Allerdings begünstigt D’Hondt tendenziell die größeren Parteien.
Am 16. März 2014 kommt bei den Wahlen zu den Gemeinde- und Stadträten sowie zum Kreistag erstmals das Verfahren nach Hare-Niemeyer zum Einsatz. Anders als bei D’Hondt bildet es die Stimmenzahl recht genau bei der Sitzverteilung ab. Die Benachteiligung kleiner Parteien und Wählergruppierungen entfällt.
Kompliziertes Verfahren
Beim Hare-Niemeyer-Verfahren wird zunächst die Gesamtzahl der Sitze mit der Stimmenzahl einer Partei multipliziert. Das Ergebnis geteilt durch die Gesamtstimmenzahl ergibt die so genannte Quote. Diese wird für alle Parteien zunächst abgerundet. Liegt sie beispielsweise bei 20,91 für eine Partei (abgerundet: 20) erhält diese 20 Sitze. Die nach der ersten Verteilung noch übrigen Sitze gehen der Reihe nach an die Parteien mit den jeweils höchsten Nachkommastellen in der Quote. Die Partei mit 20,91 hätte also sehr gute Chancen, eines der übrigen Mandate zu ergattern.
Zur Anwendung kommt Hare-Niemeyer auch bei Kommunalwahlen in Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Das Saarland und Sachsen setzen auf D’Hondt, die übrigen Länder auf ein drittes Verfahren, Sainte-Laguë.
Wäre dieses Verfahren bereits 2008 angewandt worden, sähe auch der Forchheimer Stadtrat anders aus. Die CSU hätte ein Mandat weniger. Nutznießer wäre der Freie Bürgerblock Forchheim (FBF) — mit drei statt aktuell zwei Sitzen.
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