Kommentar: Die Abberufung Müller-Eichtmayers ist schädlich
19.8.2020, 08:00 UhrSchauen wir auf die Substanz, die nach dem Gutachten des Landratsamtes, nach der Einschätzung des Rechtsprofessors und nach der Lektüre der Rechtsauffassung des Stadtjuristen, die dieser im Juli noch nicht vortragen konnte, zu erkennen ist: Der umstrittene FGL-Stadtrat ist in seiner Firma – bei allem Respekt – ein kleines Licht, kein großer Entscheider. Es gibt Wohnungsbaugenossenschaften, in deren Aufsichtsgremien führende Vertreter anderer Wohnungsbauunternehmen sitzen – und so für zusätzliche Kompetenz sorgen. Sollte es zu einem Interessenkonflikt kommen, könnte er sagen: An dieser Abstimmung beteilige ich mich nicht – und alles ist in Ordnung. In Stadt- und Gemeinderäten wird bei persönlicher Beteiligung eines Rates/einer Rätin schon immer so verfahren.
Klar ist auch: Der Stadtrat kann einen Aufsichtsrat abberufen, auch ohne dass ein "wichtiger Grund" vorliegt. Aber gibt es denn eine neue Erkenntnis, die (zumindest dem OB) nicht schon vor der Berufung bekannt gewesen wäre? Nein. Der OB hat sich nachträglich in das Interessenkonflikt-Szenario hineinziehen lassen. Und hält seitdem trotzig daran fest.
Der politische Schaden ist da. So wird unnötig Energie verschleudert und Spannung erzeugt, wo konstruktives Zusammenwirken nötig wäre. Schade.
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