Eltern und Erzieherinnen ratlos

Landkreis Forchheim: Corona in der Kita, aber keiner muss in Quarantäne

Jana Schneeberg

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12.10.2021, 06:00 Uhr
Dass im Fall eines positiven Coronatests in einer Kita so wenig verbindlich geregelt ist, können Erzieherinnen und Eltern nicht nachvollziehen. Das Bild ist ein Symbolbild. 

© Jens Büttner, NN Dass im Fall eines positiven Coronatests in einer Kita so wenig verbindlich geregelt ist, können Erzieherinnen und Eltern nicht nachvollziehen. Das Bild ist ein Symbolbild. 

Halskratzen, Schnupfen und das Gefühl krank zu sein: Als eine Person, die eine Kindertagesstätte im Landkreis Forchheim besucht, am vergangenen Dienstag vorsorglich einen Schnelltest machte, war schnell klar: Bei den Symptomen handelt es sich um eine Infektion mit dem Coronavirus. Nähere Angaben zur betroffenen Einrichtung oder Person sollen an dieser Stelle auf Wunsch aller Beteiligten nicht gemacht werden. Sie tun auch nichts zur Sache. Schließlich könnte so ein Fall jederzeit in einer Kita auftreten. Das Vorgehen, dass sich an so einen positiven Test anschließt, erregt indes die Gemüter von Kita-Personal und Eltern.

So ging es nach dem positiven Schnelltest weiter: Die Leitung der Kindertagesstätte informierte sofort die Eltern, deren Kinder in die betroffene Gruppe gehen - mit der Bitte, ihren Nachwuchs möglichst zu Hause zu lassen, bis es weitere Informationen von Seiten des Gesundheitsamtes gibt. Am Mittwoch gegen Mittag wurde das Schnelltestergebnis durch das ebenfalls positive Ergebnis eines PCR-Tests bestätigt.

Die Einschätzung des Gesundheitsamtes: Alle Kinder, die am betroffenen Tag mit der positiv getesteten Person in einem Raum waren "sind nicht zwingend als enge Kontaktpersonen (ansteckungsverdächtig gem. §2 Nr. 7 IfSG) einzustufen", heißt es in dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt. Die Empfehlung: Die betroffenen Personen sollen sich für 14 Tage auf Symptome beobachten, sich an die AHA-L-Regeln halten und von Risikopersonen distanzieren. Zusätzlich wird vom Gesundheitsamt "dringend empfohlen, einen freiwilligen PCR-Test vornehmen zu lassen." Dieser sollte am besten zwischen dem fünften und siebten Tag nach dem Kontakt erfolgen.

Diese unverbindlichen Empfehlungen kritisieren nun Eltern wie Kita-Personal. Den Unmut vieler Eltern äußert stellvertretend eine Mutter, deren Tochter die betroffene Gruppe besucht. Sie hat ihre Tochter sofort zu Hause gelassen, als die Nachricht vom positiven Schnelltestergebnis eintraf.

Eltern bringt es erneut in Betreuungsprobleme, wenn sie ihr Kind nach einem positiven Corona-Test in ihrer Gruppe zu Hause lassen möchten. Ist keine offizielle Quarantäne angeordnet, können sie dafür keine Kinderkrankentage in Anspruch nehmen. 

Eltern bringt es erneut in Betreuungsprobleme, wenn sie ihr Kind nach einem positiven Corona-Test in ihrer Gruppe zu Hause lassen möchten. Ist keine offizielle Quarantäne angeordnet, können sie dafür keine Kinderkrankentage in Anspruch nehmen.  © Christian Beutler, NN

Doch nach einem Jahr, dessen erste Hälfte von Kita-Schließungen geprägt war, sei das ein familiärer Kraftakt. Denn Urlaub und Überstunden sind längst aufgebraucht. Und - das eigentliche Problem an dieser Situation - die Kinderkrankentage, die ja eigens aufgestockt wurden, können nicht in Anspruch genommen werden, wenn das Kind nicht offiziell in Quarantäne geschickt wird. "Das Schlimmste für uns als Familie ist diese Nicht-Regelung", sagt sie. "Wir als Familie sind immer der Depp. Lass ich mein Kind zu Hause, bin ich auf Arbeit der Depp. Schicke ich es in die Kita, bin ich dort der Depp."

Verärgert hat sie sich in einer E-Mail unter anderem an das Gesundheits-, das Sozial- und auch an das Familienministerium gewendet und den Sachverhalt geschildert. Familien- und Sozialministerium verwiesen auf die Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums. Von dort erhielt sie folgende Auskunft: "Die alleinige Verantwortung für die Anordnung für Isolation und Quarantäne obliegt dem zuständigen Gesundheitsamt".

"Ich bin gefrustet", sagt auch die Leiterin der Kita. "Wie kann es sein, dass es in einer Kindergartengruppe, in der natürlich die Kinder keine Maske tragen können, in der Abstandhalten nicht umgesetzt werden kann und in der es noch keine Luftreinigungsgeräte gibt, keinerlei Kontaktpersonen geben soll?", fragt sie sich.

Nun stellte sich die Situation in der Einrichtung im Laufe der Woche so dar: Viele Eltern ließen ihre Kinder vorsorglich zu Hause und brachten sie erst am gestrigen Montag mit einem negativen PCR-Testergebnis wieder in den Kindergarten. Einige Eltern aber konnten dieses Entgegenkommen aus oben genannten Gründen nicht bieten und schickten ihre Kinder dennoch die gesamte Woche in die Kita. "Wir sind unseren Eltern sehr dankbar, dass sie so umsichtig mit der Situation umgehen", meint die Leiterin. Doch ein gewisses Restrisiko, dass sich das Virus weiterverbreiten könnte, bleibe eben.

Wie zur Bestätigung stellte sich an diesem Montag heraus, dass eines der am Wochenende mittels PCR getesteten Kinder ebenfalls positiv getestet wurde. "Ohne jegliche Symptome", sagt die Leiterin. Und fügt an: Zum Glück war dieses Kind die gesamte letzte Woche zu Hause, zum Glück haben es die Eltern am Wochenende testen lassen.

"Ich kann den Unmut nachvollziehen", sagt ein Sprecher des Landratsamtes. Doch müsse sich das Forchheimer Gesundheitsamt an die allgemeinen Vorgaben des Gesundheitsministeriums halten. Und die heißen sinngemäß: Nur wer unmittelbar und über einen längeren Zeitraum Kontakt zu Infizierten gehabt hat, muss in Quarantäne. Im Kita-Bereich seien das nur die engsten Spielgefährten. In der Schule die Banknachbarn. In Fällen, in denen der Kontakt kurz oder mit Abstand gewesen ist, gilt die Quarantäne nicht. "Deshalb muss das Gesundheitsamt immer im Einzelfall prüfen, wer wie lange und wie intensiv Kontakt hatte", so der Sprecher. Im Fall der betroffenen Kita sei das an diesem Tag eben niemand gewesen. Und: Wer nicht in Quarantäne geschickt wird, von dem kann die Behörde auch keinen Test verlangen. "Das geht rein rechtlich nur in Verbindung mit der Anordnung der Quarantäne".

Dabei wirbt der Sprecher um Verständnis: Auch für das Gesundheitsamt sei es eine Gratwanderung, bei der man es niemals allen recht machen könne. Immerhin sei es erwünscht und nachvollziehbar, dass Kindern ein möglichst normaler Alltag ermöglicht werden soll. "Ich kann aber auch die Eltern verstehen, die vorsichtig sein möchten und die damit auch in einen Betreuungsengpass kommen", sagt er. Aber das Amt müsse sich nach den Fakten richten und die würden in München festgelegt.

Das nächste Problem: Seit gestern sind Tests nicht mehr ohne weiteres kostenlos möglich. Das trifft auch das Kita-Personal, denn das ist nach offizieller Lesart - anders als Beschäftigte im Alten- und Pflegebereich - nicht von der Selbstzahlpflicht ausgenommen. "Wenn wir nun weitere Fälle haben und trotz Impfung für uns und die Kinder die Sicherheit erhöhen wollen und deswegen einen PCR-Test machen möchten, müssen wir das selbst zahlen", moniert die Kindergarten-Leiterin. Beim Hausarzt könnte sie zwar mit Symptomen einen solchen Test erhalten, doch müsste sie sich dann so lange in so genannte Abstrichquarantäne begeben, bis das Ergebnis da ist. Die Unsicherheit gilt im Übrigen auch für die Eltern: Dürfen sie künftig bei einer bloßen Empfehlung mit ihrem Kind zum Testzentrum, um einem PCR-Test zu machen?

Auf diese Fragen konnte der Sprecher am Montag noch keine Antwort geben. „Das ganze Thema ist sehr komplex“, sagt er und verspricht, alle offenen Fragen in den nächsten Tagen zu klären.

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