Riesenärger um Anzeige: Auch Müll ist fremdes Eigentum

8.4.2015, 09:50 Uhr
Auch das, was in Mülltonnen liegt, ist fremdes Eigentum.

© Katharina Tontsch Auch das, was in Mülltonnen liegt, ist fremdes Eigentum.

„Für die Polizei gilt immer das Legalitätsprinzip“, sagt Jürgen Stadter, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken. Das heißt: Polizeibeamte müssen Straftaten nachgehen, sonst machen sie sich selbst strafbar. „Und wenn jemand fremde Sachen nimmt, dann handelt es sich um Diebstahl.“

Das gelte auch für Dinge, die im Müll liegen wie die abgelaufenen Lebensmittel im Hinterhof des Supermarktes. Auch wenn diese entsorgt werden sollten, seien sie Eigentum des Supermarktes. Das gilt im Übrigen auch für Sperrmüll, erklärt Polizeihauptkommissarin Sonja Schneider von der Polizeiinspektion Forchheim.

Im konkreten Fall habe die Polizei die Mitteilung erhalten, dass sich Personen auf dem Hof des Supermarktes aufhalten. „Dem müssen wir natürlich nachgehen, es hätte ja auch sein können, dass es sich um Einbrecher handelt“, so Sonja Schneider.

Bei der Überprüfung stellten die Beamten dann die beiden Lebensmittel-Diebe. Wie es mit ihnen weitergehe, das liege in der Hand der Staatsanwaltschaft. Dort werde entschieden, ob die Sache weiter verfolgt, oder das Verfahren eingestellt werde. Aus Erfahrung könne sie sagen, dass dies meistens geschehe, zumal es sich in diesem Fall auch um „geringwertige Sachen“ handele. Dennoch habe der Staatsanwalt das letzte Wort.

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