Rote Corona-Ampel: Diese Regelungen gelten für Kitas, VHS und Vereine im Landkreis Forchheim

28.10.2020, 15:23 Uhr
In Pegnitz gilt die Maskenpflicht im Innenstadtbereich bereits seit Montag. In Forchheim wird sie ab Mittwoch, 28. Oktober gültig. Dann werden Schilder wie dieses die Passanten auf die Verpflichtung hinweisen.

© Foto: Michael Grüner In Pegnitz gilt die Maskenpflicht im Innenstadtbereich bereits seit Montag. In Forchheim wird sie ab Mittwoch, 28. Oktober gültig. Dann werden Schilder wie dieses die Passanten auf die Verpflichtung hinweisen.

In den Kitas im Landkreis gilt ab Donnerstag, 29. Oktober, die Stufe 2 des Rahmen-Hygieneplans. Das Gesundheitsamt des Landkreises Forchheim hat sich auf Grund des örtlichen Infektionsgeschehens für diese Stufe entschieden. Dies bedeutet im Einzelnen: Mund-Nasen-Bedeckung nur für das Personal, feste Gruppen, Einnahme der Mahlzeiten in festen Gruppen - und: Kinder mit leichtem Schnupfen und/oder gelegentlichem Husten ohne Fieber und ohne Kontakt zu SARS-CoV2 - nfizierten dürfen die Einrichtung besuchen.

Zuvor galt die strengere Stufe 3.

Wie ist die Lage in den Schulen?

Am Dienstag, 27. Oktober, waren insgesamt acht Schulklassen in Quarantäne. Neben den Schulklassen am Forchheimer Herder Gymnasium, am Gymnasium Fränkische Schweiz, an der Grund- und Mittelschule in Gräfenberg und an der Realschule Forchheim kam neu eine Klasse an der Grundschule in Reuth dazu. Die Realschule Ebermannstadt wird wegen zwei positiv getesteter Lehrer bis zum Ende der Herbstferien komplett geschlossen. Auch eine Gruppe des Awo-Hortes ist in Quarantäne. Nach Auskunft des Landratsamtes sind nach den ersten Tests der direkten Kontaktpersonen keine weiteren positiv Getesteten dazu gekommen. An der Grund- und Mittelschule Gößweinstein werden alle Mittelstufenschüler ab sofort zu Hause unterrichtet, nachdem ein Schüler positiv auf das Corona-Virus geteste wurden und mehrere Lehrer in Quarantäne mussten.

Dürfen sich Vereinsmitglieder treffen?

Ja, denn jeder Verein musste ein Hygienekonzept erarbeiten, in das die gültigen Abstandsregeln, Maskenpflicht und Hygienemaßnahmen eingeflossen sind. Veranstaltungen mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis von bis zu 100 Personen dürfen deswegen weiterhin stattfinden.

Wie ist es mit Theateraufführungen?

Auch hier gelten die Hygienekonzepte, die die Veranstalter erarbeiten mussten. Rechtlich sind Veranstaltungen also weiterhin möglich. Das Junge Theater Forchheim hat dennoch einige abgesagt, zum Beispiel den Poetry Slam, der am Mittwoch stattfinden sollte. "Dort wären fünf Künstler aus unterschiedlichen Landkreisen zusammen gekommen. Da ist das Risiko schon relativ hoch", erklärt Lorenz Deutsch, künstlerischer Leiter des Jungen Theaters. Jede Absage sei eine Einzelfallentscheidung. Auch der Auftritt einer Künstlerin aus Belgien wurde deswagen abgesagt. "Wir versuchen anzubieten, was möglich ist und wobei wir ein gutes Gewissen haben", so Deutsch. Defizitär bleiben die einzelnen Veranstaltungen dennoch. Maximal 30 Zuschauer dürfen momentan in den Raum, der eigentlich 117 Plätze hat. "Jetzt geht es mehr darum, dass die Kultur ab und an ein Lebenszeichen sendet", so Deutsch.


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Finden VHS-Kurse weiterhin statt?

Diese Frage interessiert gerade viele Besucher der VHS-Kurse und Veranstaltungen, erklärt Marion Rossa-Schuster. Sie kann beruhigen: Auch hier bleiben die vorhandenen Hygienekonzepte gültig. Das heißt, dass die Veranstaltungen und Kurse unter den bisherigen Bedingungen weiterhin angeboten werden. Das bedeutet aber auch, dass in den einzelnen Kurse mitunter weniger Plätze vorhanden sind. "In unseren kleinen Gymnastik-Räumen dürfen momentan nur acht bis zehn Personen statt 20 trainieren", erklärt sie. Das Hygienekonzept funktioniere. Obwohl es bereits einige Fälle gab, in denen Infizierte vor ihrem positiven Test die VHS besucht hatten, habe sich dort kein einziger angesteckt.

Wie ist die Situation in den Alten- und Behindertenpflegeheimen?

"Die Besuchsregelung wird durch individuelle und passgenaue Schutz- und Hygienekonzepte der Einrichtungen umgesetzt", schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Ein entsprechendes Rahmenkonzept hierfür kam vom Gesundheitsministerium. In jedem Fall müssen die Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Außerdem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern nach Möglichkeit durchgängig eingehalten werden. "Es bleibt grundsätzlich der Einrichtung vorbehalten, in Ausübung ihres Hausrechts, das Besuchsrecht von Voraussetzungen abhängig zu machen", heißt es in der Presseerklärung.

Welche Regelungen gelten für Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen?

Die maximale Teilnehmerzahl richtet sich danach, wie viele Personen in der Kirche mit den erforderlichen Abständen Platz finden. Die Obergrenze sind 100 Teilnehmer. An der anschließenden Feier dürfen jedoch nur maximal fünf Personen oder zwei Haushalte teilnehmen. Für Trauerfeiern teilt die Stadt Forchheim folgendes mit: Die Friedhofshallen in der Birkenfelderstraße sowie in der Heimgartenstraße sind geöffnet. Die Trauerhallen der Außenbezirksfriedhöfe bleiben geschlossen. In den Gebäuden bestimmt sich die zulässige Gästezahl nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Plätzen gewahrt wird. Es besteht Maskenpflicht und die Pflicht zur Desinfektion der Hände. Die Trauernden müssen einen Abstand von zwei Metern einhalten, sofern sie nicht im gleichen Haushalt leben. Beisetzungen im Kolumbarium werden auf eine Höchstteilnehmerzahl von zehn Personen (Familienangehörige 1. und 2. Grades) in der Halle begrenzt. Die übrigen Gäste erhalten erst dann Zutritt, wenn die engsten Angehörigen den Raum verlassen haben.

Und wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert wieder unter 50 fällt?

Damit Regionen wieder um eine Ampelstufe nach unten gesetzt werden, müssen sie sechs Tage lang unter dem Wert der vorherigen Stufe liegen, heißt es auf der Seite des bayerischen Gesundheitsministerium.

Dieser Artikel wurde am 28. Oktober, 15 Uhr, aktualisiert.

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