Schulen und Kitas im Landkreis Forchheim schließen ab Mittwoch wieder
13.4.2021, 10:23 UhrDer Inzidenzwert ist im Vergleich zum Stichtag Freitag im Landkreis Forchheim deutlich angestiegen von 93,8 über 114 und 112 auf heute 116. Damit begründet das Landratsamt die erneute Entscheidung, Kitas und Schulen ab Mittwoch zu schließen. Erst am Montag waren die Schülerinnen und Schüler im Landkreis in die Schulen zurückgekehrt. Der Schulbesuch ist seit dieser Woche mit der Pflicht zum Selbsttest verbunden.
Normalerweise entscheidet das Landratsamt je nach Inzidenzwert immer freitags, ob Schulen und Kitas im Landkreis in der Folgewoche geöffnet sind oder nur Notbetreuung möglich ist. Doch habe man bereits über das Wochenende und am Montag die Entwicklung der Inzidenzwerte mit Sorge beobachtet, erklärte Landratsamt-Sprecher Holger Strehl am Montag. Nun zog das Amt am Dienstag die Notbremse.
Eine Pressesprecherin des Landratsamtes merkt an, dass sich die Verantwortlichen die Entscheidung nicht leicht gemacht haben. Letztlich haben neben dem Ansteigen des Inzidenzwertes mehrere Punkte für die sofortige Umsetzung gesprochen, wie das Landratsamt in einer aktuellen Pressemitteilung erklärt: "Das Risiko eines Eintrags von SARS-CoV-2-Infektionen in den Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere durch prä- und asymptomatische Personen, steigt mit dem regionalen Infektionsgeschehen deutlich an".
Immer mehr Infektionen auf Mutationen zurückzuführen
Außerdem werde das Risiko einer Ansteckung durch die inzwischen auch im Landkreis nachgewiesene, hoch ansteckende Virus-Mutation B.1.1.7 zusätzlich erhöht. Laut Gesundheitsamt sei inzwischen ein erheblicher Anteil der Corona-Infektionen im Landkreis auf eine Virusmutation zurückzuführen.
Hinzu komme, dass die Zahlen des Robert Koch-Instituts wegen der Osterfeiertage nicht absolut aufschlussreich gewesen seien. Weniger Personen hätten in den Ferien einen Arzt aufgesucht.
Aus diesen Gründen hält das Landratsamt eine weitere Öffnung von Schulen und Kitas für nicht mehr vertretbar. Die Abwägung zwischen dem Recht der Kinder und Jugendlichen auf Schul- und Kindertagesbesuch sei mit dem Gesundheitsschutz der betroffenen Schüler/innen und Kindertageskindern, aber auch der Lehrkräfte und Erzieher/innen abzuwägen. Aus Sicht des Landratsamtes sei dem Schutz der Gesundheit der Vorrang zu geben.
Die Verordnung wurde bis 18.04.2021 befristet, weil es am Freitag, 16. April wieder eine neue Bekanntmachung gibt, die dann die Situation für die Woche ab 19.04.21 neu bewertet.
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