Sturmschäden: Worauf Versicherte jetzt achten sollten

Patrick Schroll

Redakteur Nordbayerische Nachrichten Forchheim

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24.9.2018, 17:20 Uhr
Am Tag danach ist das große Aufräumen angesagt.

© ROLAND G HUBER Am Tag danach ist das große Aufräumen angesagt.

Frau Marscheider, wie reagiere ich bei Schäden richtig?
Adelheid Marscheider: Nichts aufräumen, zuerst mit dem Handy Fotos von den Schäden machen und die Versicherung kontaktieren. Beim Baum, der über das Grundstück auf die Straße hinaushängt, gilt die Schadenminderungspflicht. Der Baum muss beseitigt werden, aber auch hier gilt: Vorher ein Foto machen. Grundsätzlich gilt: beschädigte Sachen bis zur endgültigen Regulierung aufheben.

Welche Versicherung haftet?

Sturmschäden: Worauf Versicherte jetzt achten sollten

© Marscheider

Adelheid Marscheider: Ein Sturmereignis kann in der Gebäude-Sturmversicherung versichert werden, Bestandteil der Elementarversicherung ist es nicht. Die Kategorie Sturm greift ab Windstärke acht, die dürften wir gestern vielerorts erreicht haben. Sturm und Hagel nehmen weiter zu, weshalb ich rate, diese Risiken zu versichern. Eine Gebäudeversicherung sollte über die Jahre angepasst werden, weil sich der Wert des Gebäudes zum Beispiel nach Modernisierungen oder Anbau erhöht hat.

Der Baum des Nachbarn trifft mein Auto oder Hausdach. Was soll ich tun?
Adelheid Marscheider: Der Geschädigte sollte den Schaden erst mal seiner Gebäudeversicherung oder KFZ-Teilkaskoversicherung melden, da diese in der Regel den Neuwert ersetzt. Wer die Sache über die Privathaftpflicht des Nachbarn regulieren möchte, könnte das Nachsehen haben. Vorausgesetzt der Nachbar hat Schuld, hat seine Bäume vorher nicht regelmäßig überprüft, ersetzt seine Haftpflichtversicherung nur den aktuellen Zeitwert.

 

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