Tipps für das richtige Weihnachtsgeschenk

13.12.2015, 11:00 Uhr
Tipps für das richtige Weihnachtsgeschenk

© Foto: privat

Frau Napiontek, was ist denn, wenn ich im Laden, in dem der Gutschein ausgestellt ist, nichts Passendes finde?

Simone Napiontek: Das ist schon ein Problem, denn man hat keinen Anspruch darauf, den Gutschein gegen Geld einzulösen. Da bleibt nur, doch irgendetwas zu kaufen oder den Gutschein in einer Internetbörse weiter zu verkaufen. Problematisch ist es auch oft, den Gutschein Stückchenweise einzulösen. Da sollte man sich am besten vorher erkundigen.

Gelten Gutscheine eigentlich unbefristet?

Simone Napiontek: Da ist Vorsicht geboten. Selbst wenn nichts drauf steht, gibt es eine gesetzlich geregelte Verjährung von drei Jahren. Wenn also ein Gutschein später eingelöst werden soll, dann kann sich der Händler zu Recht weigern. In größeren Läden ist man da meist kulant. Bei kleineren Geschäften ist man aber oft nicht so erfreut, wenn jemand erst nach Jahren seinen Gutschein einlösen will.

Was ist, wenn es den Gutschein-Laden gar nicht mehr gibt?

Simone Napiontek: Hat das Geschäft Konkurs gemacht, ist das Geld weg. Wenn ein Laden einfach so schließt, dann würde der Anspruch weiter bestehen. Aber meist ist es schwierig, den Ladenbesitzer ausfindig zu machen. Man kann einen Gutschein auch selbst basteln und entweder den Geldbetrag bar dazu legen oder sagen, dass man sich zum Beispiel an einem Geschenk beteiligt, wenn das Passende im Geschäft gefunden ist.

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