Verfahren gegen Forchheims OB eingestellt
14.11.2011, 17:36 UhrDer 61-Jährige muss dafür allerdings eine Geldauflage von 20.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen leisten, wie die Große Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth am Montag entschied.
Mit der Einstellung des Verfahrens ist keine Klärung der Frage der Schuld des Kommunalpolitikers verbunden. Das Gericht geht aber davon aus, dass seine Schuld so gering ist, dass dem öffentlichen Interesse mit einer Geldauflage genüge getan ist.
Ebenfalls wegen geringer Schuld eingestellt wurde das Verfahren gegen den mitangeklagten Sportfunktionär Heinrich E. Er muss keine Geldauflage zahlen.
Den beiden wurde vorgeworfen, von 2000 bis 2006 als Vorstand und Abteilungsleiter des VfB Forchheim Lohnsteuerzahlungen und Sozialabgaben für Handballspieler des Vereins nicht bezahlt oder dieses Vorgehen geduldet zu haben. Beide hatten das zum Prozessauftakt am 20. Oktober bestritten.
Sie hatten erklärt, sie seien davon ausgegangen, dass die Sportler beim Gründer der Scheingewerkschaft AUB, Wilhelm Schelsky, angestellt gewesen seien und sich als Gegenleistung für die Anstellung beim VfB unentgeltlich engagiert hätten. Schelsky war der wichtigste Förderer der Vereins. Er wurde 2008 unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Betrugs zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Fortgesetzt wird dagegen das Verfahren gegen den dritten Angeklagten, den 57-jährigen Sportmanager Andreas M. Er war 2005 und 2006 Geschäftsführer der in der ersten Bundesliga spielenden Damen-Handballmannschaft des 1. FC Nürnberg und soll in dieser Funktion ebenfalls Lohnsteuer und Sozialabgaben vorenthalten haben. M. hatte erklärt, er sei davon ausgegangen, dass die Spielerinnen über Jobs bei Schelsky entlohnt worden seien. Der Prozess gegen ihn wird am 1. Dezember fortgeführt.
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