Von Berlin bis Forchheim Drogenhandel betrieben: Männer vor Gericht

24.5.2021, 20:15 Uhr
Von Berlin bis Forchheim Drogenhandel betrieben: Männer vor Gericht

© Fredrik von Erichsen/dpa

Derzeit stehen vier ehemalige Mitglieder eines Motorradclubs vor dem Landgericht Bamberg. Das Quartett im Alter zwischen 23 und 46 Jahre soll bei drei Fahrten im August, September und Oktober 2020 etwa 2,5 Kilogramm Amphetamin von Berlin in den Landkreis Forchheim gebracht haben. Zum Auftakt kündigten alle Angeklagten Geständnisse an.

Schon länger im Visier

Alles ist vorbereitet an jenem 15. Oktober 2020. Die Ermittler haben das Fahrzeug aus dem Landkreis Forchheim schon länger im Visier. Am Abend gegen 19 Uhr schlagen die Polizisten zu. Auf einem Parkplatz an der A 9 nahe Leupoldsgrün halten sie den Wagen an, der gerade auf dem Rückweg aus Berlin ist.

Am Steuer sitzt ein unbescholtener Fahrer, den die Drogenbande wohl auch deshalb ausgesucht hat. Die Beamten finden einen Rucksack mit beinahe einem Kilogramm Amphetamin. Sogar ein Aufkleber mit dem tatsächlichen Vornamen eines der Angeklagten ist vorhanden.

Mit Speed den Motorradclub finanzieren

Am Vormittag haben drei der Angeklagten den Stoff in der Bundeshauptstadt für 850 Euro gekauft. Ihr Plan ist es, einen Teil der Betäubungsmittel selbst zu nehmen, den Rest des "Speeds" möglichst gewinnbringend in die Schnupfnasen rund um Forchheim zu bringen. Mit dem Gewinn habe man die Vereinskasse des Motorradclubs auffüllen wollen.

Im Fahrzeug findet die Verkehrspolizei Hof auch drei Messer. Eines liegt griffbereit in einem Fach neben dem Lenkrad, eines hat der Beifahrer am Mann, das dritte liegt auf dem Rauschgiftpaket. Staatsanwältin Ursula Redler nimmt an, dass die Klingen mit einer Länge zwischen sieben und neun Zentimetern dazu gedient hätten, um sich bei den Rauschgiftgeschäften vor unliebsamen Überraschungen seitens der Lieferanten oder der Kundschaft zu schützen.

Bewaffnetes Handeltreiben

Derlei bewaffnetes Handeltreiben sieht wegen der Gefährlichkeit für alle Beteiligten Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren vor. Ein Blick in die Vergangenheit des einen oder anderen Angeklagten zeigt, dass man das mit der körperlichen Unversehrtheit anderer nicht immer so genau genommen hat.

Der mutmaßliche Kopf der Bande hat die höchste Strafe zu erwarten. Sie wird sich irgendwo bei sieben Jahren einpendeln. Das hat die Verständigung aller Prozessbeteiligter zu Beginn des Verfahrens ergeben.

Nach Geständnissen: Angeklagte können milde Strafe erwarten

Rund zwei Stunden hat man hinter verschlossenen Türen gesprochen. Das hat für alle Seiten Vorteile: Die Angeklagten können eine mildere Strafe erwarten. Die Staatsanwaltschaft muss Dank der Geständnisse nicht jedes Detail nachweisen. Einige Zeugen brauchen nicht auszusagen. Und das Gericht kann sich den einen oder anderen Verhandlungstag sparen.

Der Präsident des Motorradclubs soll sich um die Organisation der An- und Verkäufe gekümmert, die Finanzen verwaltet und den anderen Bandenmitgliedern Vorschriften gemacht haben: Keine Drogen vor den Kurierfahrten; vor der Abreise alle Chat-Verläufe auf den Smartphones löschen; bei Kontrollen sollte ein Mann aus Filderstadt alle Schuld auf sich nehmen, der schon über ein Jahrzehnt Urteile wegen Sachbeschädigung, Bedrohung, versuchter Nötigung, Beleidigung, vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung, sowie diverser Drogendelikte gesammelt hat.

Kronzeuge in Angst

Er ist der einzige Nicht-Franke auf der Anklagebank und der einzige, der dem Deal nicht zugestimmt hat. Die mehr als fünf Jahre Haft sind ihm zu viel. Er möchte mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

Am günstigsten könnte der jüngste Angeklagte mit rund drei Jahren davonkommen. Der 23-jährige Produktionshelfer sitzt als einziger nicht hinter Gittern, was daran liegt, dass er umfangreiche Aussagen bei der Kriminalpolizei gemacht hat. Damit hat er nicht nur sich selbst belastet, sondern auch seine "Freunde" in arge Schwierigkeiten gebracht. Zwei weitere Drogenlieferungen fanden so den Weg in die Anklageschrift. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass seine Verteidigerin Shanti Ray-Voigt aus Forchheim seine derzeitige Adresse nicht laut vorgelesen haben möchte. Nicht der Mitangeklagten wegen, sondern der vielen Freunde und Sympathisanten im Saal, die anhand ihrer Szenekleidung und Tätowierungen erkennbar sind. Nicht, dass sie ihn zu Hause besuchen, um mit ihm zu "reden". Der Prozess wird im Juni fortgesetzt.