Zum Wohle von Anwohnern und Gastro

Gegen Poser, Lärm und Abgase: Fahrverbot in Fürth als Verkehrsversuch

Saskia Muhs

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5.7.2024, 08:12 Uhr
Besonders im Sommer herrscht in der Gustavstraße in Fürth reger Verkehr.

© Wolfgang Händel Besonders im Sommer herrscht in der Gustavstraße in Fürth reger Verkehr.

Die Stadt Fürth informiert am Mittwoch in einer Pressemitteilung über die Einführung eines Nachtfahrverbots in der Fürther Gustavstraße. Ziel der Maßnahme: weniger Lärm, weniger Abgase und mehr Aufenthaltsqualität. Entsprechende Schilder will die Stadt am Freitagmorgen aufstellen.

"Insbesondere in den sommerlichen Abendstunden herrscht seit jeher ein reger Verkehr in der Gustavstraße. Dem gebietet die Stadt Fürth nun Einhalt. Ab Freitag, 5. Juli, gilt in der Gustavstraße von 20 bis 6 Uhr ein verkehrsrechtliches Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge" heißt es in der Mitteilung.

Bewohner nicht von Fahrverbot betroffen

Davon betroffen ist auch die Waaggasse. Bewohnerverkehr bleibt aber weiterhin zulässig, Anwohnerinnen und Anwohner sollten jedoch darauf achten, sich mit Adresse ausweisen zu können. Das Verbot bezieht sich lediglich auf die Durchfahrt, nicht auf das Parken des Pkw, betont ein Stadtsprecher auf Nachfrage unserer Redaktion: Wer also nicht in der Gustavstraße wohnt, kann sein Auto über Nacht zwar dort abstellen, darf es aber vor 6 Uhr am Morgen dort nicht wegbewegen – Anwohnern ist dies hingegen erlaubt.

Probleme mit "Posern"

In der Vergangenheit sorgte der rege Verkehr vor allem bei der Parkplatzsuche für große Lärm- und Abgasbelastung. Laut der Stadt Fürth seien auch die sogenannten "Poser"-Fahrerinnen und -fahrer, die mit lautem Motorengeräusch mehrmals auf und ab fahren, "um gesehen zu werden" ein Problem. Dies sei ab Freitag - zumindest in den Abend- und Nachtstunden - nicht mehr möglich, betont das Bürgermeisteramt.

Vorteile für Anwohner und Kneipengänger

Doch nicht nur Anwohner sollen von dem nächtlichen Fahrverbot profitieren: Auch Fußgänger und Radfahrer sowie Gäste der zahlreichen Lokale in der Fürther Gustavstraße sollen dort sicher und ohne Lärm radeln und flanieren und das gastronomische Angebot genießen können. Gaststättenbesucherinnen und -besucher, die bereits tagsüber ihr Fahrzeug parken, müssen dies bis 20 Uhr aus dem Sperrbereich entfernen.

Pilotversuch mit Ausnahme für Liefer- und Kundenverkehr

Von der Sperrung unberührt bleibt der Liefer- und Kundenverkehr, sofern er zu den üblichen Ladenöffnungszeiten anfällt. Das Durchfahrtsverbot gilt zunächst als Verkehrsversuch bis 31. Oktober 2025.