Altes Gärhaus: Hickhack um Fürther Baudenkmal

21.12.2012, 09:00 Uhr
Altes Gärhaus: Hickhack um Fürther Baudenkmal

© Dittmar

7400 Quadratmeter des insgesamt 50000 Quadratmeter großen Brauerei-Areals hat sich im Bereich der Fichtenstraße die Bauhaus Liebe und Partner GmbH gesichert, die auch die historische Parkgarage an der Mathildenstraße in ein modernes Wohngebäude verwandeln will. Allerdings hat das Nürnberger Unternehmen mit den derzeitigen Abbrucharbeiten nichts zu tun. Die werden von der Erlanger Immobilienfirma Sontowski & Partner im Auftrag der Münchner Inselkammer-Gruppe als früherer Tucher-Eigentümer und Besitzer des Brauereigeländes durchgeführt.

Sontowski & Partner hat 8700 Quadratmeter im Bereich der Dambacher Straße erworben und übernimmt für Inselkammer die Erschließung des gesamten Wohnparks auf dem Areal der früheren Humbser-, Patrizier- und zuletzt Tucher-Brauerei. Insgesamt 400 Wohnungen sind hier geplant. Sieben Gebäude mit 90 Wohnungen will die Bauhaus GmbH ab nächstem Jahr errichten, 75 Wohnungen umfasst das Projekt von Sontowski & Partner.

Im Zuge des Bebauungsverfahrens hatte das Landesamt für Denkmalschutz bereits das Jugendstil-Sudhaus aus dem Jahre 1911 und die noch ältere Mälzerei an der Schwabacher Straße in die Denkmalliste aufgenommen. Weil den Experten trotz mehrerer Terminvorschläge aber keine Begehung des ehemaligen Gärhauses mit Hopfenspeicher ermöglicht wurde, konnte dessen Denkmaleigenschaft laut Landesamt nicht ausgewiesen werden. Eine seltsame Argumentation, wie Stadtheimatpfleger Alexander Mayer meint. Auf Nachfrage der FN blieb die Behörde jedoch bei dieser fragwürdigen Darstellung. 

Wert erkannt

Nachdem engagierte Bürger auf die Bedeutung des historischen Baukörpers hingewiesen hatten, gab es am 14. Juni 2012 dann doch noch einen Ortstermin mit Innenbesichtigung. Die Denkmalschützer kamen nun zur Erkenntnis, das die „Erhaltung“ des Gärhauses im „Interesse der Allgemeinheit“ liege. Zu spät allerdings, weil der Bebauungsplan mit einer Erschließungsstraße an Stelle des Altbaus bereits rechtskräftig war und die Stadt im Falle einer nachträglichen Änderung Schadensersatzforderungen des Bauherrn befürchtet.

Nach offizieller Begründung „wegen des fortgeschrittenen Verfahrensstandes“ stimmte das Landesamt „unter Zurückstellung erheblicher Bedenken“ dem Abriss des Gärhauses zu. Zugleich lehnt es aber jede Verantwortung ab. Denn für die „denkmalrechtliche Erlaubnis von baulichen Änderungen an Baudenkmälern und – im extremsten Fall – eines Abbruchs“ sei die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Fürth zuständig. Oberbürgermeister Thomas Jung wiederum argumentiert, das Gärhaus habe keine Denkmaleigenschaft. Diese lege allein das Landesamt und nicht die Stadt Fürth fest. Stadtheimatpfleger Mayer jedoch betont mit Verweis auf die online-Denkmalliste „BayernViewer-denkmal“, dass es sich durchaus um ein Baudenkmal handle.

 

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