Ausgebremst von Parksündern: Was darf die Feuerwehr?
23.5.2017, 07:07 UhrWas ist passiert?
Gegen 4.40 Uhr wurde die Feuerwehr zu einem Wohnungsbrand in der westlichen Innenstadt gerufen. In eine Ecke von Fürth also, die geprägt ist von historischer Bausubstanz, engen Straßen – und Parkdruck. In der Mathilden- und der Schillerstraße mussten die Einsatzkräfte mehrmals rangieren, weil Autos in Kurven abgestellt wurden, und sich an Wagen vorbeiquetschen, die unerlaubt quasi in zweiter Reihe (neben Bauminseln) parken. Trotz Rangierens kam das erste Löschfahrzeug nicht in die Marienstraße – damit steckten auch der folgende Wagen mit der Drehleiter und das nächste Löschfahrzeug in der Schillerstraße fest.
Wie behalfen sich die Rettungskräfte?
Sie liefen zu Fuß zur brennenden Wohnung im Erdgeschoss. Zum Glück stand das Treppenhaus noch nicht in Flammen: Vier Menschen aus dem Dachgeschoss wurden übers Treppenhaus in Sicherheit gebracht.
Hätte die Feuerwehr die parkenden Autos nicht wegrammen können? Oder wegheben?
Das ist normalerweise keine Option, sagt Christian Gußner, Chef der Fürther Berufsfeuerwehr. Zu groß sei die Gefahr, dass dabei das Feuerwehrfahrzeug selbst beschädigt wird, etwa die Hydraulikleitungen, "und wir dann gar nicht mehr helfen können". Das gerammte Auto könnte sich zudem so ungünstig in den Weg stellen, dass man erst recht nicht vorbeikommt. Wenn Platz ist, kann ein Auto aufgeschaukelt und verrutscht werden. Aber das kostet Zeit – ebenso, wenn es sieben, acht Männer wegwuchten. Der Einsatzleiter muss abwägen, ob es dann nicht besser ist, einen Umweg zu fahren oder zu laufen.
Warum werden solche Autos nicht vorsorglich abgeschleppt?
Das Dilemma: Solange keine konkrete Behinderung vorliegt, darf die Polizei nicht abschleppen und verwarnt nur per Strafzettel. "Und wenn sie eintritt, ist es in der Regel zu spät", sagt Fürths Polizeichef Peter Messing. Auf den Abschleppdienst kann die Feuerwehr nicht warten.
Wer zahlt, wenn ein parkendes Auto beim Einsatz beschädigt wird?
Normalerweise die Haftpflichtversicherung der Kommune. Bei einem falsch geparkten Auto würde das Rechtsamt einwenden, dass der Halter eine Mitschuld trägt. Letztlich müssten Richter entscheiden, ob und wie viel Schadenersatz gezahlt wird.
Sind die Strafen fürs Falschparken zu milde?
Eindeutig ja, sagen der Feuerwehr- und der Polizeichef. Wer etwa in der Kurve steht oder im eingeschränkten Halteverbot, wird zunächst mit 15 Euro verwarnt. "Das ist lächerlich", findet auch Fürths Straßenverkehrsamtsleiter Hans-Joachim Gleißner. Im europäischen Ausland werde dagegen mancherorts ein Bußgeld von über 100 Euro verlangt.
Und wird nicht auch viel zu wenig überwacht?
Die Kräfte des kommunalen Verkehrsüberwachung sind nachts eher selten unterwegs. Die Polizei kümmert sich dann – wenn sie Zeit hat.
Wie wird die Behinderung der Einsatzkräfte bestraft?
Das Verwarngeld fällt etwas höher aus: 25 Euro muss zahlen, wer im eingeschränkten Halteverbot in der Schillerstraße stand. Die Opfer des Brandes könnten möglicherweise zivilrechtliche Forderungen stellen.
Wie häufig wird die Feuerwehr durch Parksünder behindert?
Immer wieder – und nicht nur in Fürth. In vielen Städten mit alter Bausubstanz ist es eng. Die Fürther Feuerwehr hatte erst am Donnerstagabend wieder Probleme in der Pfisterstraße – da war es aber ein Fehlalarm. Im April behinderten Falschparker die Nürnberger Feuerwehr bei einem Brand in Maxfeld.
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