Bald erlaubt: Metz aus Zirndorf bringt E-Tretroller auf den Markt

Arno Stoffels

Reporter-Team

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27.2.2019, 05:55 Uhr

"Allmächd, An Metz mechat i a": Vielen ist der alte Werbespruch des Zirndorfer Herstellers für Fernseher und Blitzgeräte noch ein Begriff. Doch für das Unternehmen haben sich die Zeiten geändert. Nach einer Insolvenz 2014 wurde Metz aufgeteilt, die Blitzgeräte- und Kunststoff-Fertigung läuft seither bei "Metz Mecatech", die zur Fürther Firmengruppe "Daum" gehört. Und weil auch der Markt für Blitzgeräte schrumpft, suchte man dort nach einem zweiten Standbein.

Drei Jahre dauerte die Entwicklung des "Moover", eines Tretrollers mit Elektroantrieb. Eigentlich sollten bereits im letzten Jahr 10.000 Stück des 16 Kilo schweren und bis zu 20 Kilometer pro Stunde schnellen E-Scooters verkauft werden. Alleine das deutsche Verkehrsrecht war nicht auf diese neue Form des fahrbaren Untersatzes ausgelegt, der Einsatz auf Straßen und Radwegen im Gegensatz zu Österreich oder der Schweiz nicht erlaubt.

Doch das ändert sich jetzt. Nach mehreren Korrekturen hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nun eine entsprechende Verordnung gezeichnet. Als nächstes geht sie zur Zustimmung an den Bundesrat, noch im Frühjahr soll die Regelung in Kraft treten. Mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung gilt dann für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange wie den "Moover" oder auch den "X2City" von BMW, dass sie gesetzlich wie Fahrräder behandelt werden, allerdings mit Sondervorschriften.

So müssen sie auf Radwegen fahren, nur wenn diese nicht vorhanden sind, darf die Straße benutzt werden. Zudem gilt eine Versicherungspflicht mit einem entsprechenden Aufkleber. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h. Eine Helmpflicht gibt es nicht, auch braucht der Fahrer keinen Mofa-Führerschein.


Straßenzulassung der E-Roller in Deutschland steht bevor


Für Geräte ohne Lenkstange wie zum Beispiel Skateboards mit E-Antrieb wird zudem eine Ausnahmeverordnung geschaffen, an deren Details aber noch gearbeitet wird. Denkbar ist wohl, dass solche Geräte künftig auch für den Betrieb auf Gehwegen zugelassen werden. Wer einen zusammenklappbaren "Moover"  haben will, muss allerdings über ein wenig Kleingeld verfügen. Rund 2000 Euro kostet er, der E-Kickroller von BMW ist sogar noch teurer. Konkurrenzprodukte etwa aus Fernost sind aber deutlich günstiger zu haben.

 

Wie groß überhaupt das Potential für diese neue Art der Fortbewegung in Deutschland ist, weiß derzeit niemand zu sagen. E-Scooter sind aktuell aber weltweit vor allem als Leih-Tretroller in Großstädten im Trend. In Wien etwa tummeln sich seit 2018 mit Lime, Bird, Tier und Byke gleich vier Anbieter. Mit dem Handy und einer entsprechenden App können die im Stadtgebiet verteilten Roller lokalisiert und angemietet werden. Die Abrechnung erfolgt über eine Kreditkarte. Alle Betreiber verlangen hier pro Fahrt einen Grundpreis von einem Euro und 15 Cent je Minute.

Roller als Gefahrenquelle

Nach Unfällen hat die Stadt Wien jetzt aber strengere Regeln durchgesetzt, so müssen alle E-Scooter nun Rücklichter, Reflektoren und ausreichend starke Bremsen haben und entsprechend nachgerüstet werden. Auch andernorts gab es Probleme mit der Verkehrssicherheit. So musste Lime die Vermietung in der Schweiz im Januar aussetzen, weil einige Roller während der Fahrt selbstständig gebremst hatten und es zu mindestens drei Stürzen mit teilweise erheblichen Verletzungen der Fahrer kam.

Aber auch ohne diese technischen Probleme kommt es immer wieder zu Unfällen. In den USA gehören die E-Tretroller inzwischen zum Straßenbild. Laut einer Erhebung in den Krankenhäusern von 47 US-Städten mussten seit Ende 2017 mehr als 1500 Menschen nach Unfällen mit E-Scootern behandelt werden.

Der "Fachverband Fußverkehr Deutschland" kritisiert die geplante Verordnung scharf und sieht in den neuen Fahrzeugen zusätzliche Gefahrenquellen für die Fußgänger. Gegen ein Fahren auf Gehwegen wenden sich auch die Grünen. Insgesamt begrüßen sie aber die Verordnung: "Mit den E-Kleinstfahrzeugen entsteht eine attraktive Mobilitätsform, die es nicht zu behindern, sondern durch kluge Regulierung sicher im Verkehrsgeschehen zu verorten gilt."

 

 

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