Bei Waldbauern ist Feuer unterm Dach

7.1.2016, 11:00 Uhr
Bei Waldbauern ist Feuer unterm Dach

© Foto: Ingo Wagner

Die umstrittene Regelung ist für landwirtschaftliche Kleinbetriebe und Grundbesitzer mit bis zu 50 Hektar Waldfläche vorgesehen. Über 1000 gibt nach Angaben des Leiters der Forstbetriebsgemeinschaft Ansbach-Fürth, Herbert Hechtel, allein im Raum Fürth. Bundesweit geht es um rund zwei Millionen Betriebe. Bislang räumt ihnen die Steuergesetzgebung einen jährlichen Freibetrag von 1534 Euro ein, mit dem die Eigennutzung von Brennholz abgedeckt ist.

Künftig sollen sie auch das selbst verbrauchte Heizmaterial bei der Einkommenssteuer angeben. Unklar ist jedoch, wie der Staat kontrollieren kann, wie viel Brennholz Waldbauern im eigenen Ofen verschüren. Zudem fragen sich die Kritiker dieser Regelung, wie zwischen Weich- und Hartholz differenziert werden kann, das unterschiedlich teuer ist.

Auch der für den Forstbereich zuständige stellvertretende Leiter des Fürther Landwirtschaftsamtes, Peter Proebstle, sieht auf Anfrage der FN bei der geplanten Neuregelung viele Fragezeichen. Völlig offen sei etwa, wie die Finanzämter im Einzelfall entscheiden. Fest stehe lediglich, dass große Waldbesitzer, zu denen auch die Kommunen zählen, nicht betroffen sind. Für sie gab es schon bisher keinen pauschalen Freibetrag.

Fürths Stadtförster Martin Straußberger erläutert: „Beim Holzverkauf muss die Kommune zwar 19 Prozent Mehrwertsteuer abführen, darf aber 5,5 Prozent Aufschlag auf den Verkaufspreis erheben und diesen Überschuss behalten.“ Brennholz ist bei der Waldbewirtschaftung in der Regel ein Abfallprodukt, das beim Durchforsten nach Sturm oder bei Käferbefall zusammenkommt.

Das Verwerten nachwachsender Rohstoffe für die Energieerzeugung ist ökologisch sinnvoll. Die Stadt Fürth will deshalb – wie berichtet – am Waldrand bei Burgfarrnbach einen Energiewald mit schnell wachsenden Holzarten anlegen. Der soll dann regelmäßig „geerntet“ werden, um Hackschnitzel für kommunale Heizanlagen an der Vacher Straße und am Schießanger zu erzeugen. Darauf wirkt sich die geplante Neuregelung nicht aus.

Nachschub ist wichtig

Dass eine Holzheizung nicht gerade billig ist, darauf weist der Oberasbacher Landwirt Wolfgang Kleinlein hin. Allein aus ökologischem Interesse unterhalte er eine. Sie ersetze im Winter die Solarthermie. Es müsse jedoch im Gegensatz zur Öl- und Gasfeuerung immer jemand da sein, der für Holznachschub sorgt.

Nicht nur steuerlich bekommen Landwirte mit Holzheizung Knüppel zwischen die Beine geworfen. Auch die neue Verordnung zur häufigeren Heizkesselprüfung hält Kleinlein für eine unnötige Schikane.

Im Interesse der kleinen Waldbauern hat sich der Herriedener Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) bereits schriftlich bei Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble beschwert. Göppel kritisiert, dass die Kappung kleinster Freiräume im traditionellen Wirtschaftswesen den Effizienzanspruch der Bundesregierung untergrabe und hält den Aufwand zur steuerlichen Verfolgung des Selbstverbrauchs für unverhältnismäßig hoch.

Von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt war trotz wiederholter Bemühungen keine Stellungnahme zur Brennholzproblematik zu bekommen. „Aus zeitlichen Gründen“, wie die Pressestelle mitteilte.

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