Das MS-Fürth-Fiasko im Schnelldurchlauf

15.6.2015, 20:00 Uhr

Das Ziel: Die Fondsgesellschaft MS Fürth Schiffseigentums GmbH & Co. KG erwarb 2007 ein Containerschiff, das mit Fahrten auf den Weltmeeren allen Beteiligten Gewinn bringen sollte. Dazu vermietete der Fonds das Schiff an eine Reederei, also einen Betreiber. Dessen Mietzahlungen (Charterraten) sollten nicht nur die Betriebskosten abdecken, sondern auch Zins und Tilgung. Doch wegen der Weltwirtschaftskrise ging diese Rechnung sehr schnell nicht mehr auf.

Das Konstrukt: Die Fürther Anleger hielten gut 50 Prozent des Eigenkapitals im Fonds, die Sparkasse sammelte dafür von 178 Kunden 2,36 Millionen Euro ein. Weitere knapp 50 Prozent hatte der türkische Partner, ein Unternehmen aus der Turkon-Gruppe. Diese war zudem am Bau der MS Fürth beteiligt und übernahm auch die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft. Das Fremdkapital wurde beim damals weltgrößten Schiffsfinanzierer aufgenommen, der HSH Nordbank.

Die Folgen der Weltwirtschaftskrise: Mit dem Versiegen der Handelsströme gab und gibt es immer noch zu viele Schiffe für zu wenig Fracht. In Folge dieses Überangebots an Frachtraum sanken die Charterraten drastisch. Wie viele andere Fonds davor und danach ging die MS Fürth Schiffseigentums GmbH & Co. KG im Sommer 2014 in Konkurs.

Die Abwicklung: Um die MS Fürth kümmert sich jetzt ein Hamburger Insolvenzverwalter. Das Schiff soll verkauft werden. Die Fürther Anleger profitieren davon jedoch nicht. Bevorrechtigt bedient wird – wie bei einer Insolvenz Usus – das Fremdkapital: Der Erlös wird also an die HSH Nordbank gehen. Die privaten Anleger müssen sehr wahrscheinlich einen Totalverlust hinnehmen.

1 Kommentar

Rechtsanwalt Christian Fiehl LLM

STEHENLASSEN FÜRTH IST INFORMIERT
"Schiffeversenken": Schadensersatz für Anleger der MS Fürth Schiffseigentum GmbH & Co KG
In einer neuerlichen Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 04.07.2016 konnte Rechtsanwalt Christian Fiehl LLM die vollständige Rückzahlung des eingesetzten Kapitals gegen die Anlageberaterin, eine ortsansässige Sparkasse, durchsetzen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, abzuwarten bleibt ob die beklagte Bank Rechtsmittel einlegt.
Der Mandant der im Jahre 2007 eine Beteiligung an der MS Fürth Schiffseigentums GmbH & Co KG in Höhe von 20.000,00 Euro gezeichnet hatte, erhält somit sein Geld zu 100% zurück. Der Kläger war durch die anlageberatende Bank nicht auf den Fluss von Provisionen in die Tasche der Sparkasse hingewiesen worden und es erfolgte keine ausreichende Aufklärung über die Risiken der Beteiligung. Nachdem zwischenzeitlich die Fondsgesellschaft in die Insolvenz gerutscht ist, werden die Anleger das eingesetzte Kapital wohl nicht zurückerhalten, es sei denn sie machen Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater geltend und wahren so Ihre Aussichten das eingesetzte Geld zurück zu erhalten.
Der klagende Anleger war seit Jahrzehnten Sparkassenkunde und hatte neben der streitgegenständlichen Beteiligung weitere Finanzprodukte bei seiner Hausbank erworben. Dabei vertraute er darauf, dass die Bank ihn nicht nur über anfallende Risiken sondern auch über Provisionen aufklären würde. Als schließlich in den Medien über die Insolvenz der "MS Fürth" berichtet wurde suchte er schließlich die Kanzlei Zimmermann König Kollegen auf um sich durch Rechtsanwalt Christian Fiehl vertreten zu lassen. Außergerichtlich verweigerte die Sparkasse den vollständigen Ausgleich des Schadens und so musste der Anspruch nun klageweise durchgesetzt werden.
Anleger sollten dringend die absolute zehnjährige Verjährungsfrist im Auge behalten, diese läuft taggenau zehn Jahre nach der Zeichnung ab und kann die Durchsetzung der Ansprüche verhindern.