Eilantrag: Kläger fordern frühes Grafflmarkt-Ende
18.6.2018, 12:30 UhrEine Weile war es ruhiger geworden in Sachen Fürther Lärmstreit: Dass nach Jahren der Eilanträge und Klagen zu den Grafflmärkten im Frühjahr und Herbst 2017 keine Klagen eingingen, war eine bemerkenswerte Entwicklung - und sie hatte einen Grund: Stadt und Kläger hatten Anfang 2017 beschlossen, einmal mehr nach einem Kompromiss für die verschiedenen Streitpunkte zu suchen, um den langwierigen Konflikt um Feste und Sperrzeiten in der Altstadt endlich zu beenden. Von den Bemühungen bekam die Öffentlichkeit wenig mit, bewusst wollte man miteinander und nicht übereinander sprechen.
Die Verhandlungen ruhten seit Mai 2017, weil die Klägerseite noch ein Verfahren am Verwaltungsgericht Ansbach abwarten wollte. Die Kläger wollten erreichen, dass das Rathaus den Wirt der "Kaffeebohne" in der Gustavstraße verpflichtet, die Sitzplätze im Freien von derzeit 83 auf 60 zu reduzieren – diese Grenze sei in der Baugenehmigung aus dem Jahr 1996 festgeschrieben. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Klage heuer abgewiesen. Die Kläger wollen in Berufung gehen. Zugleich missfällt ihnen, dass die Stadt Fürth in Kürze den Bebauungsplan für die Altstadt ändern wird, der bisher eine Art "besonderen Anwohnerschutz" vorsah.
Wie aus einer Pressemitteilung des Fürther Rathauses hervorgeht, haben zwei Hausbesitzer jetzt einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht - "mit dem Ziel, die Bewirtung in Teilen der Gustavstraße beim Grafflmarkt am Freitag, 22. Juni, von 22 bis 24 Uhr wegen ,unzulässiger Lärmimmissionen' verbieten zu lassen".
Fürths Rechts- und Ordnungsreferent Mathias Kreitinger zeigt sich enttäuscht. In dem Schreiben wird er wie folgt zitiert: „Ich finde es sehr bedauerlich, dass man auf mehrere Angebote zur Wiederaufnahme der Gespräche, die die Stadt seit der Ansbacher Entscheidung zur Kaffeebohne unterbreitet hat, schlichtweg überhaupt nicht eingegangen ist. Stattdessen wird jetzt erneut gegen die beliebte Traditionsveranstaltung vorgegangen.“
26 Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen