Fehler beim Bebauungsplan der Patrizier-Brauerei
3.1.2013, 13:00 UhrVeröffentlicht wurde der Plan im Amtsblatt der Stadt Fürth am 14. September 2005, vom Oberbürgermeister unterschrieben jedoch erst am 21. September 2005. „Es handelt sich in der Tat um einen Schreibfehler“, räumt Stadtplanungsamtschef Dietmar Most auf Anfrage der Fürther Nachrichten ein, fügt jedoch hinzu, dass der Bebauungsplan seiner Auffassung nach dadurch nicht gleich komplett ungültig sei. Man werde die Angelegenheit jedenfalls juristisch prüfen.
Das will auch der Stadtheimatpfleger, der sich bereits an einen Rechtsanwalt gewandt hat. Eine Klage gegen die Stadt zieht Mayer allerdings nicht in Erwägung. Wohl aber eine Überprüfung durch die Regierung von Mittelfranken. Dass der Fehler inzwischen verjährt ist, glaubt Mayer nicht. Was ihn eigentlich wurmt, ist die Tatsache, dass er vor Erteilen der Abbruchgenehmigung durch die Stadt nicht zu Rate gezogen worden war, wie es das Denkmalschutzgesetz vorsieht. Für Mayer ein klarer Rechtsbruch und eine „bodenlosen Sauerei“.
Oberbürgermeister Thomas Jung wehrt sich indes gegen die Angriffe und wirft dem Denkmalschutz „Totalversagen“ vor. Schließlich hätte man schon viel früher seine Bedenken gegen den Abriss äußern können. Die Umwandlung des Brauereiareals in ein Wohngebiet sei noch unter Alt-OB Wilhelm Wenning beschlossen worden. Wie berichtet, hat sich das Landesamt für Denkmalpflege 2001 vergeblich um einen Besichtigungstermin des Gärhauses bemüht. Dieser kam erst 2012 zustande. Danach wurde der 116 Jahre Bau in die Denkmalliste aufgenommen. Weil der Bebauungsplan aber bereits in Kraft ist, lässt die Behörde unter schweren Bedenken den Abbruch zu.
Für nächste Woche haben der Oberbürgermeister und der Stadtheimatpfleger ein Treffen vereinbart. Dabei sollen alle unterschiedlichen Einschätzungen und Bewertungen des Verfahrens erörtert werden Das Gespräch soll laut Jung zu einer weiteren sachlichen Aufklärung des Vorgangs führen. Dabei gelte es nicht nur gemeinsam aufzuklären, sondern auch gegebenenfalls nötige Konsequenzen für künftige Verfahren festzulegen.
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