Fingerabdruckpflicht auf dem Personalausweis: Eigentlich ein alter Hut
20.12.2020, 11:01 UhrNeue Vorgaben gelten auch für die Passbilder – allerdings erst ab Mai 2025. Sie müssen dann ausschließlich digital erstellt und auf sicherem Weg an die Passbehörde übermittelt oder gleich vor Ort gemacht werden. Das gedruckte Foto aus dem Automaten oder vom Fotografen kann man dann also nicht mehr einfach selbst mitbringen. Mit der Fingerabdruckpflicht setzt Deutschland europäisches Recht um – Personalausweise zu fälschen, soll künftig deutlich erschwert werden.
"Keine neue Idee", merkt Richard Eckstein an, er bewahrt die Dokumente seiner Familie sorgfältig auf, auch die so genannte Kennkarte seiner Großmutter.
Eva Eckstein. Ihre Kennkarte besteht aus unzerreißbarem Stoffpapier, hellgrau, im Hochformat A6. Eva Eckstein hat einen Abdruck ihres linken und ihres rechten Zeigefingers auf dieser Kennkarte hinterlassen, unveränderliche Kennzeichen, auch dies ist vermerkt, fehlen, sie wurde in Herzogenaurach geboren, im November 2020 wäre sie 123 Jahre alt geworden.
Ihr schwarz-weißes Portraitbild mit weißer Umrandung ist mit Klebstoff befestigt, dazu violette Stempelabdrücke, auf der Vorderseite heißt es "Deutsches Reich", dazu ist das NS-Signum Reichsadler auf Kranz mit Hakenkreuz zu sehen; das Hakenkreuz wurde mit Tinte ausgemalt, auf diese Weise ist es fast verschwunden.
Als junge Frau nach Fürth gezogen
Eva Eckstein zog als junge Frau nach Fürth, ihr späterer Mann stammt aus Thüringen, in Fürth gründeten beide eine Familie, wurden stolze Eltern mehrerer Söhne, darunter Richard Ecksteins Vater. Heute ist Enkel Richard Eckstein selbst 83 Jahre, er lebt in Fürth.
Als seine Großmutter Eva Eckstein ihre Kennkarte erhielt, wurde mit der "Verordnung über Kennkarten" vom 22. Juli 1938 bestimmt, dass "alle deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz oder dauerndem Aufenthalt im Reichsgebiet vom vollendeten 15. Lebensjahr" eine Kennkarte erhalten können. Der Reichsinnenminister konnte Gruppen von deutschen Staatsangehörigen bestimmen, die einem Kennkartenzwang unterliegen. Und wer eine Kennkarte beantragte, hatte der Passbehörde auf "Verlangen alle Angaben zu machen und alle Nachweise zu erbringen, die erforderlich sind, um seine Person und seine deutsche Staatsangehörigkeit einwandfrei festzustellen". Auf der Kennkarte und einem Duplikat, das bei der Behörde verblieben ist, wurden unter anderem die damals kriminalistisch einschlägigen Identitätsmerkmale festgehalten: ein Portraitbild, die Fingerabdrücke sowie die Unterschrift.
Fast 30 Prozent Erhöhung: Personalausweis soll teurer werden
Eine Pflicht, die Kennkarte immer bei sich zu führen, ergab sich aus der Verordnung nicht. Allerdings verordnete die erste Bekanntmachung über den Kennkartenzwang am Tag darauf, dass männliche deutsche Staatsangehörige eine Kennkarte "innerhalb der letzten drei Monate vor Vollendung ihres 18. Lebensjahrs" beantragen mussten, letztlich wurde damit die Erfassung der jungen Männer für den Kriegsdienst genutzt, um die Kennkarte auch durchzusetzen. Im weiteren Verlauf wurden Juden über 15 Jahre, die eine Kennkarte hatten, dazu verpflichtet, sich jederzeit "auf amtliches Erfordern" mit ihr auszuweisen. Die Verordnung über Kennkarten kann im Internet übrigens im Original nachgelesen werden: http://www.ns-quellen.at
Am 9. Juni 1950 legte Bundeskanzler Konrad Adenauer mit der Drucksache Nr. 1032 den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über Personalausweise vor.
Nur noch digital gefertigte Passbilder
71 Jahre später, ab August 2021, sollen die beiden Fingerabdrücke des Personalausweisinhabers auf dem Chip in der Ausweiskarte gespeichert werden. Ab Mai 2025 sollen nur noch digital gefertigte Passbilder verwendet werden, um das so genannte Morphing zu verhindern: Dabei verschmelzen die Aufnahmen der Gesichter mehrerer Personen zu einem Bild, die dann theoretisch jeweils den Ausweis zum Grenzübertritt benutzen könnten. Und wer sich keinem Geschlecht zuordnen kann oder will, soll künftig ein "X" in den Reisepass eintragen lassen können, statt ein "M" für Mann oder "F" für Frau, vorausgesetzt der Bundesrat stimmt zu. Wer sich bei den deutschen Behörden als divers oder ohne Geschlecht hat registrieren lassen, soll dennoch im Pass auch weiterhin an der bisherigen Geschlechtsangabe festhalten dürfen. Dies soll dem Schutz vor möglicher Diskriminierung beim Grenzübertritt dienen.
Seit Richard Ecksteins Großmutter Eva Eckstein ihre Kennkarte bei sich trug, änderte sich das Ausweispapier, doch bis heute hält sich hartnäckig ein Rechtsirrtum: Der Gedanke, man müsse sich immer und überall ausweisen können. Es gilt in Deutschland für jeden Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr die Ausweispflicht - aber ständig mit sich tragen muss man den Ausweis nicht, es gibt keine "Mitführungspflicht". Und ob man einen Reisepass hat oder einen Personalausweis, ist jedem selbst überlassen. Nur gültig muss das Dokument sein.
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