Fürth: Lärmstreit erreicht die Grüne Halle
16.4.2016, 21:00 UhrAm Zulauf liegt es nicht. Das Kirschblütenfest gehörte von Anfang an zu den Publikumsrennern im Programm der Grünen Halle. Organisatorin Eva Göttlein, die in Fürth eine Projektagentur betreibt, ist denn auch zutiefst unglücklich über den Ausfall der nicht auf Profit ausgerichteten Kulturveranstaltung und verweist auf die Entscheidung des Managements der Grünen Halle.
Dessen Geschäftsführer Jürgen Schulz macht auf Anfrage der Fürther Nachrichten geänderte Rahmenbedingungen für Veranstaltungen aufgrund einer Anwohnerklage verantwortlich. Bereits am jüngsten Rosenmontag hat das Publikum die Folgen zu spüren bekommen, als der Rock-Oldie-Fasching mit den Saitenspinnern bereits um 18 Uhr statt, wie ursprünglich geplant, um 20 Uhr begann, damit um 22 Uhr wieder Ruhe einkehren konnte.
Erfolgreich geklagt
Nachbarn der Grünen Halle haben nämlich erfolgreich für den zeitigen Zapfenstreich geklagt. Betroffen davon sind in erster Linie die kommerziellen Konzertabende. Mit ihren Einnahmen konnten, so Schulz, Veranstaltungen wie das Japanische Kirschblütenfest, aber auch das Indische Lichterfest Diwali finanziert werden.
Auf 5000 bis 8000 Euro beziffert der Hallenmanager das Defizit des Kirschblütenfestes, für das regelmäßig Künstler aus Japan eingeflogen wurden. „Als Werbung für die Grüne Halle haben wir uns das geleistet“, sagt Schulz und fährt fort: „wenn aber keine Kompensation mehr möglich ist, wird das schwierig.“
Geopfert werden muss nach den Worten des Hallenmanagers auch der in Zusammenarbeit mit der Fürther Tanzerei geplante Tanz in den Mai. Eine Entscheidung über das Indische Lichterfest ist noch nicht gefallen. Allerdings liegt Schulz eine Anfrage der Nürnberg Messe vor, die das Japanische Kirschblütenfest gerne in Langwasser weiter florieren lassen möchte. Eine Anregung, die der Hallenmanager unter den veränderten Umständen gerne in Erwägung zieht.
Vor dem Verwaltungsgericht ist die Stadt Fürth mit ihren Veranstaltungsgenehmigungen nach dem Gaststättenrecht jedenfalls gescheitert. „Die Gustavstraße zeigt Wirkung“, kommentiert Rechtsreferent Christoph Maier die Gerichtsentscheidung im Sinne der klagenden Anwohner. Das Problem dabei: Die Grüne Halle ist ursprünglich als Biomarkt genehmigt worden. Da die Geschäfte nicht wie gewünscht liefen, wurde die Halle mehr und mehr als Versammlungsstätte genutzt.
Die darf rein rechtlich von 6 bis 22 Uhr betrieben werden. Für Konzerte hat die Stadt jedoch ein Auge zugedrückt und nach Gaststättenrecht maximal 18 Veranstaltungen jährlich mit einer späteren Schlusszeit genehmigt. „Heuer wären wir auf zehn Veranstaltungen zurückgegangen“, sagt der Rechtsreferent und verweist auf durchgeführte Lärmmessungen. Doch nach der Gerichtsentscheidung gehe nun gar nichts mehr.
Überraschend kommt die Entwicklung für Maier nicht. Die Grüne Halle sei schon immer ein Stein des Anstoßes gewesen. Die Nachbarschaft von teuren Lofts und Veranstaltungszentrum berge eben ein Konfliktpotenzial. Das Dilemma kann, so Maier, nur mit einer geänderten Rechtsgrundlage für den Hallenbetrieb gelöst werden. Und dazu müsse der Betreiber einen neuen Bauantrag einreichen, damit das Gaststättenrecht gilt.
Stadt in der Pflicht
Schulz wiederum sieht die Stadt in der Pflicht, Rahmenbedingungen zu definieren, die das Kulturprogramm im Südstadtpark absichern. Die Lärmgrenzwerte jedenfalls würden selbst bei Großveranstaltungen wie der Siemens-Weihnachtsfeier eingehalten. Als absurd stuft der Hallenmanager die Forderung aus der Nachbarschaft nach großräumiger Videoüberwachung und Zufahrtssperren ein.
Eine Lanze für die Grüne Halle bricht Robert Wagner, Leiter der benachbarten Musikschule Fürth. Das Konzertangebot sei schon deshalb hervorragend, weil es nicht auf den Massengeschmack abziele. Außerdem gibt der Schulleiter zu bedenken: „Die Grüne Halle war früher da als die Wohnungen.“ Die Musikschule scheidet nach Wagners Worten als Störfaktor aus. Maximal vier bis fünf Freiluftkonzerte stünden im Sommer an. Und die seien bis 22 Uhr über die Bühne.
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