Fürth: Weitere Fällungen im Grundigpark möglich
8.12.2013, 16:00 UhrHohe Wellen der Empörung schlugen P&P-Inhaber Michael Peter und Oberbürgermeister Thomas Jung beim Informationsabend entgegen, zu dem der Bund Naturschutz (BN) am Donnerstag in die Gaststätte des TV Fürth 1860 eingeladen hatte. Auch aus Wolkersdorf waren Besucher gekommen. Dort wurden auf einem P&P-Grundstück neben einem zur Bebauung freigegebenen Wäldchen auch 30 geschützte Bäume gefällt.
BN-Landesvorsitzender Hubert Weiger sieht das Fürther Stadtratsversprechen zum Erhalt des Waldes in Frage gestellt. Das illegale Baumfällen und die trotz vieler Bedenken genehmigte Bebauung unmittelbar am Waldrand habe seinen Glauben an eine funktionierende Stadtverwaltung zerstört. „Was Banken weltweit anrichten, machen Bauträger mit uns in Fürth“, wetterte er über den Baumverlust auf den Großbaustellen. Weiger warf den Bauträgern Salamitaktik vor. Zunächst nicht genehmigte Fällungen würden bei später bewilligten Nachverdichtungen ermöglicht.
Der OB räumte im Hinblick auf den Grundigpark Defizite der Bauaufsicht ein und versprach, künftig besser auf Sicherheitsabstände zum Bewuchs zu achten. Das soll eine ökologische Bauaufsicht übernehmen, die Fürth jetzt einrichten will und die auch in Schwabach gewünscht wird. Einen Baustopp, wie ihn Fürther Naturschützer bis zur Klärung der Vorgänge im Grundigpark fordern, hält Jung für ebenso unrealistisch wie eine nachträgliche Änderung des Bebauungsplanes.
Im Grundigpark wird der vorgeschriebene Sicherheitsabstand zum Wald nur dank einer juristischen Spitzfindigkeit eingehalten. Denn der Baumbestand auf den Baugrundstücken ist im Bebauungsplan als Park deklariert. Und dies, obwohl er sich rein optisch nicht vom dahinterliegenden Wald unterscheidet. Im Park gilt nicht das Forstrecht, sondern die Fürther Baumschutzverordnung, wonach Bäume mit einem Stammumfang von 60 Zentimetern in einem Meter Höhe nicht gefällt werden dürfen.
Die vom Bewuchs auf den Baugrundstücken ausgehenden Probleme sind laut Krauße prinzipiell Sache der Grundeigentümer. Wenn sich allerdings herausstellt, dass von einem Baum — etwa durch Windbruch — eine Gefahr für Haus und Bewohner ausgeht, kann die Stadt die Genehmigung nach Angaben von Ordnungsamtschef Hans-Peter Kürzdörfer nicht versagen. Dann wird nicht einmal eine Ersatzpflanzung verlangt, die sonst bei genehmigten Fällungen nach der Baumschutzverordnung vorgeschrieben ist. Dieses Problem hat Fürth bereits vor Jahren schwer zu schaffen gemacht, als Bäume des Ronhofer Wäldchens an der Kronacher Straße zur Gefahr für die zu nahe am Waldrand ausgewiesenen Baugrundstücke wurden. Weil die Stadt das Wäldchen 1999 erworben hatte, war sie — anders als im Fall des Grundigparks — in der Pflicht, selbst für Sicherheit zu sorgen. Nach erbitterten Diskussionen wurden 2008 und 2011 mehrere alte Eichen gefällt.
Auch wenn weitere Baumfällungen aus Sicherheitsgründen im Grundigpark nicht auszuschließen sind, will das Ordnungsamt mit Befreiungen von der Baumschutzverordnung sehr restriktiv sein. Schattenwurf vom im Süden aufragenden Wald etwa will Kürzdörfer als Argument nicht gelten lassen: „Wer ein Grundstück am Waldrand erwirbt, muss damit rechnen.“, sagt er. Die Schuld an der Misere im Grundigpark gibt der Baureferent der unscharfen Definition des Waldrands im längst genehmigten Bebauungsplan. Der ließe sich nachträglich nicht ändern, ohne dass die Stadt schadenersatzpflichtig wird. Das hat Fürth bisher nur beim Verbot bereits geplanter Bebauung am Waldkrankenhaus praktiziert 480.000 Euro war ihr der Schutz des Waldes 2002 wert.
Wie schon im Umweltausschuss räumte P&P-Chef Peter ein, mit dem unerlaubten Fällen einen Fehler gemacht zu haben. Er versicherte aber, keinen Bauvorteil aus der Aktion im Januar gezogen zu haben. Auf dem 50.000 Quadratmeter großen Gundstück würden im vollen Umfang Ersatzpflanzungen vorgenommen. In Wolkersdorf wiederum verzichte man auf den Bau von zwei Häusern. Dass die konfliktträchtige Waldrandbebauung im Grundigpark Weiterungen hat, schließt OB Jung aus. Zwar habe ein Nachbar 2012 bereits eine Bauanfrage an die Stadt gerichtet, doch weil es sich bei seinem Villengrundstück um eine reine Waldfläche handle und es zudem keinen Bebauungsplan gebe, sei das Ersuchen aussichtslos.
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