Fürth will neue Fördertöpfe anzapfen

8.1.2016, 21:00 Uhr
Fürth will neue Fördertöpfe anzapfen

© Edgar Pfrogner

Wie Baureferent Joachim Krauße auf Anfrage der Fürther Nachrichten erläutert, sind die Verfahren jeweils zweistufig: Zunächst müssen Maßnahmen zur Förderung angemeldet werden. Wenn sie dann den Zuschlag erhalten, sollen in kurzer Zeit die fertigen Pläne vorgelegt werden. Diese sollten also bereits in den Schubladen liegen, sonst hat die Stadt wegen Fristversäumnisses das Nachsehen.


Beim Landesprogramm bleibt immerhin drei Monate Zeit zwischen Zuschlag und dem Einreichen der Pläne. Für die Förderung des Freistaats wurde der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen angemeldet und die Sanierung der Stadtförsterei. Diese soll – wie berichtet – neue Geräteräume und moderne Mitarbeiterräume bekommen. Der jetzige Zustand ist mehr als rustikal und schon lange nicht mehr zeitgemäß.

 
Für das Bundesprogramm wurde laut Krauße die energetische Sanierung der Volksbücherei in der Fronmüllerstraße 22 angemeldet. 3,5 Milliarden Euro hat der Bund zur zielgenauen Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen zur Verfügung gestellt. Viel davon darf man sich nicht erhoffen, weiß der Baureferent. Seine Mitarbeiter seien ohnehin mit der Bauplanung voll ausgelastet. Freie Kapazitäten für Extraaufgaben wie das Aufspüren von Förderprojekten gibt es eigentlich nicht. Gleichwohl will die Stadt keine Zuschüsse auslassen. Erfahrungen hat sie hier etwa mit der Städtebauförderung in der Vergangenheit gesammelt. Ohne Unterstützung des Bundes und des Freistaats wäre die Konversion und die Stadtsanierung nicht so zügig vorangeschritten.


Nicht gefördert werden vom Land Investitionsmaßnahmen, die weniger als 50000 Euro kosten. Bis 15. Februar müssen die Bewerbungen der Bewilligungsstelle vorliegen. Für die Bundesförderung endete die Bewerbungsfrist bereits am 4. Dezember 2015. Die vom Land geförderten Maßnahmen müssen 2018 abgeschlossen sein. Gefördert werden Maßnahmen zum Abbau von Barrieren und Revitalisierungen innerörtlicher Leerstände, insbesondere unrentierliche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen von Kommunen oder Privatpersonen.

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