Fürther Experte: Rauchwarnmelder retten Leben

7.11.2015, 16:00 Uhr
Fürther Experte: Rauchwarnmelder retten Leben

© Archivfoto: Reporter 24/Klein

Pfann wies darauf hin, dass Senioren bei einem Brand doppelt so stark gefährdet sind wie die restliche Bevölkerung: 61 Prozent der Menschen, die in Deutschland bei einem Brand sterben, sind über 60 Jahre alt. Auch die weiteren Zahlen sind bedrückend: In Deutschland kommen jährlich rund 500 Menschen bei etwa 200 000 Bränden ums Leben, rund 5000 erleiden pro Jahr schwere Verletzungen, der Schaden beläuft sich auf mehrere 100 Millionen Euro.

95 Prozent aller Menschen, die bei Bränden sterben, fallen allerdings nicht den Flammen zum Opfer, sondern einer Rauchgasvergiftung. Die meisten Opfer – rund 70 Prozent – werden zwischen 23 Uhr und 7 Uhr früh überrascht. Und: Vier Fünftel der Brände entstehen in Privathaushalten, nicht in der Industrie. In Fürth zählt man im Jahr rund 250 Brände, 50 davon sind Mittel- und Großbrände.

Warnmelder waren im sonst so sicherheitsbewussten Deutschland bis vor wenigen Jahren noch wenig bekannt und gesetzlich nicht vorgeschrieben. Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland bei der Ausrüstung mit diesen Geräten daher hinterher: Vorne liegen die USA, wo 93 Prozent der Haushalte damit ausgestattet sind, gefolgt von Großbritannien (75 Prozent) und Schweden (70 Prozent). Doch im Lauf der Jahre hat sich das Bewusstsein der Bevölkerung und der Politik gewandelt.

Leicht zu montieren

Da die bierdeckelgroßen Büchsen ohne viel Aufwand angebracht werden können, so Pfann, sind sie in 13 Bundesländern – außer Berlin, Brandenburg und Sachsen – bereits Pflicht. Die Melder könnten in gefährlichen Situationen Leben retten, weil sie Brände und damit einhergehende Rauchgase sehr schnell erkennen und durch einen lauten Alarm davor warnen. Damit verbleibe ausreichend Zeit, die Wohnung zu verlassen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Pfann zufolge ist der Einbau von Rauchmeldern für Neu- und Umbauten in Bayern seit dem 1. Januar 2013 gesetzlich verankert. Für Bestandswohnungen hingegen gilt eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2017. Ab diesem Datum müssen dann alle Immobilien nachgerüstet sein. Zuständig für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer der Wohnungen (in der Regel die Vermieter), für die Betriebsbereitschaft die unmittelbaren Bewohner der Räume, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Wartung.

Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens ein Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der eine Verbindung zu Aufenthaltsräumen hat. Pfann rät jedoch, die Treppenhäuser und Kellergänge zusätzlich mit auszustatten.

Erst im September hat ein Rauchwarnmelder in Oberasbach Schlimmeres verhindert: Die Bewohnerin eines Mehrfamilienhauses hatte gegen 19 Uhr den Alarm aus der Nachbarwohnung gehört. Zusammen mit einer anderen Frau, die einen Schlüssel besitzt, sahen sie nach dem Rechten: Ein 25-Jähriger lag auf dem Küchenboden, auf dem Herd stand angekokeltes Essen, der Raum war voller Rauch. Der betrunkene Mann hatte offenbar das Bewusstsein verloren, er kam mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus.

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