Grafflmarkt: Doch längerer Ausschank

26.6.2015, 14:27 Uhr
Mit Luftballons und Liedtexten setzten sich die Anhänger von "Wir sind die Gustavstraße" am Abend für die Kneipenmeile ein.

© Hans-Joachim Winckler Mit Luftballons und Liedtexten setzten sich die Anhänger von "Wir sind die Gustavstraße" am Abend für die Kneipenmeile ein.

Der Kompromiss sieht vor, dass bei jenen Kneipen, die sich in nächster Nähe zu den Anwesen der Kläger befinden, um 24 Uhr innen und außen Schluss sein muss. Für die betroffenen Wirte ist um 23.30 Uhr Ausschankende.

Das heißt: Sie müssen nicht, wie zunächst vom Verwaltungsgericht Ansbach bestimmt, bereits um 22 Uhr Sitzplätze reduzieren und um 23 Uhr alle Gäste nach innen oder nach Hause schicken. Die Regelung gilt für: Kaffeebohne, Gelber Löwe, Wein und Meer, Goldener Reiter, die Bar, Pfeifndurla, Panolio-Toskana und den Altstadtverein am Waagplatz.

Etwa ein Dutzend anderer Kneipen, gegen die nicht gerichtlich vorgegangen wurde, dürfen wie geplant bis 1 Uhr Gäste draußen bewirten.

Zur Vorgeschichte: Mit Eilanträgen hatten sich die Kläger gegen das für 1 Uhr geplante Bewirtungsende im Freien gewehrt. Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte ihnen Recht gegeben und den Wirten mehrerer Fürther Kneipen ein auf 23 Uhr vorgezogenes Bewirtungsende im Freien verordnet.

Im Herbst haben die Fürther mit Kerzen gegen das frühere Ausschankende protestiert.

Im Herbst haben die Fürther mit Kerzen gegen das frühere Ausschankende protestiert. © Hans-Joachim Winckler

Dagegen hatte die Stadt Fürth Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eingelegt - und dem Gericht gleichzeitig den Kompromissvorschlag unterbreitet. In diesem sichert die Kommune auch zu, die Zahl der Veranstaltungen in der Gustavstraße heuer zu reduzieren. Die Klägerseite zeigte sich damit nach Vermittlung des Gerichts nun einverstanden.

Damit musste der VGH gar nicht mehr entscheiden. "Das Verfahren hat sich erledigt", sagte ein Gerichtssprecher auf FN-Nachfrage. Die Kläger haben ihre Eilanträge zurückgezogen. Dies sei auch "in diesem Verfahrenszustand" noch möglich.

Für die Grafflmarkt-Fans heißt das: Sie können den Abend vor vielen Kneipen und in der Gustavstraße bis 24 Uhr im Freien ausklingen lassen, mancherorts bis 1 Uhr.

Der Artikel wurde um 15.27 Uhr aktualisiert.

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