Gustavstraße: Fürth will Bebauungsplan ändern
7.6.2016, 06:00 UhrIm Streit mit den Klägern aus der Altstadt hat sich wiederholt gezeigt, dass der alte Bebauungsplan aus dem Jahr 1988 großzügigeren Sperrzeitenregelungen, aber auch umfangreicheren Erweiterungen von Kneipen im Weg steht: weil er einen besonderen Schutz der Anwohner vorsieht. Nicht nur für die Richter war der Bebauungsplan immer wieder entscheidend, auch die CSU-Mehrheit im Landtag hat vergangene Woche, als es um zwei Petitionen aus Fürth ging, betont, dass die Kleeblattstadt ihr Problem selbst lösen müsse. Ein Hebel sei der Bebauungsplan.
Die Stadt will den Schutz – wie berichtet – wieder auf das gesetzlich Vorgeschriebene zurückfahren und „planungsrechtliche Restriktionen“ für Lokale beseitigen, die sie für nicht mehr zeitgemäß hält. Der "Kneipenstopp" wäre aufgehoben. Die allgemein gültigen Lärmschutzvorgaben für gastronomische Betriebe müssten freilich weiterhin eingehalten werden.
Die Situation habe sich seit 1988 verändert, argumentiert Oberbürgermeister Thomas Jung. Damals habe man das Viertel aufwerten und einen Wildwuchs von Kneipen und Spielhallen verhindern wollen. Heute hat man ein anderes Ziel: einen Stadtteil mit „urbaner Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe, zu dem aus gastronomische Betriebe gehören“. Spielhallen und Wettbüros allerdings sollen im Geltungsbereich — also im Areal zwischen König-, Kapellen- und Henri-Dunant-Straße – verboten bleiben.
Dreieinhalb Wochen lang können die Fürther sich die Pläne im Technischen Rathaus (Hirschenstraße 2, 2. Stock) montags bis donnerstags von 8 bis 15.30 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr ansehen und Stellung dazu nehmen. Auf Wunsch werden auch Auskünfte durch das Stadtplanungsamt erteilt. Gesonderte Termine können unter Tel. 9743314 vereinbart werden. Am Mittwoch, 16 Uhr, endet die Bürgerbeteiligung mit einer öffentlichen Erörterung im Sitzungssaal des Baureferates (zweiter Stock des Rückgebäudes).
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