Gustavstraße: Kläger greifen Wochenend-Regelung an

28.6.2016, 06:00 Uhr
Gustavstraße: Kläger greifen Wochenend-Regelung an

© Foto: Hans-Joachim Winckler

Die beiden gehen gegen den Stadtratsbeschluss vom März vor, der neue Regeln für manche Kneipen in der Gustavstraße festlegte: Sonntags bis donnerstags muss auf Freischankflächen, die sich in der Nähe der Anwesen der Kläger befinden, um 22 Uhr Schluss sein, eine Stunde früher als vorher; freitags und samstags um 23 Uhr. Nur am Wochenende hatten Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) das "Hinausschieben der Nachtzeit" für denkbar gehalten – unter der Voraussetzung, dass eine achtstündige Nachtruhe eingehalten wird. Die Wirte wurden vom Ordnungsamt verpflichtet, ihren Teil dazu beizutragen und etwa lärmmindernd auf Raucher einzuwirken.

Die beiden Kläger, die nur innerhalb einer eng gefassten Frist Einspruch gegen den Stadtratsbeschluss erheben können, halten das Hinausschieben für falsch, so lange sich noch nicht gezeigt hat, dass es nachts wirklich ruhiger wird. Das Ansbacher Verwaltungsgericht hat die Stadtverwaltung nun gebeten, in den nächsten Wochen zu den Beschwerden Stellung zu nehmen. Man müsse sich jetzt eingehend damit beschäftigen, heißt es aus dem Rechtsreferat.

Wie ein Kläger auf FN-Nachfrage erläutert, habe die Stadt nach dem Urteil des VGH die falsche Reihenfolge gewählt: Sie hätte zuerst eine achtstündige Nachtruhe herstellen und nachweisen müssen, bevor sie Wirten die Außensperrzeit um 23 Uhr genehmigt.

Ein achtstündiger ungestörter Schlaf sei nämlich weiter keineswegs gegeben in der Gustavstraße, betont er – und zwar weder von 22 bis 6 Uhr unter der Woche noch von 23 bis 7 Uhr am Wochenende. Die bisherigen Maßnahmen seien nicht ausreichend. So zeigten seine Lärmmessungen, sagt der Kläger, dass es nach dem Schließen der Außenflächen in der Regel noch etwa eine Stunde dauere, bis es merklich stiller wird, etwa weil Aufräumarbeiten nicht pünktlich beendet sind oder weil Gäste eine Weile brauchen, bis sie weiterziehen oder in ihre Autos steigen.

Der Stadt, die sich beim Hinausschieben der Sperrzeit auf Lärmprognosen stützte, wirft er vor, sich die Situation „schöngerechnet“ zu haben. In manchen Nächten sei es nur zwei Stunden lang ruhig. Wie berichtet, misst die Kommune den Sommer hindurch den Lärm.

Weniger Plätze, weniger Gäste

Fakt ist: Solange die meisten Kneipen bis 1 Uhr geöffnet sind, werden ihre Türen bis 1 Uhr auch immer wieder auf- und zugehen, Gäste hinein- und hinausspazieren, Raucher draußen stehen. Die Nachfrage, ob er erreichen wolle, dass alle Kneipen bereits um 22 Uhr schon innen wie außen zusperren müssen, beantwortet der Hausbesitzer mit einem Nein.

Angesichts der "ungewöhnlichen Dichte" an Kneipen in der Gustavstraße sei es freilich schwierig, Nachtruhe herzustellen. Seiner Ansicht nach müsse eine "Entzerrung" her: Durch den Kneipenbetrieb sei die Lärmbelastung schon tagsüber hoch. Feste also müssten andernorts in Fürth stattfinden. Und damit es abends leiser werden kann, müsse man Freischankflächen reduzieren und auf die eine oder andere Kneipe verzichten.

Er nennt zwei Beispiele: So verstehe er nicht, warum die Stadt, nachdem das „Wein & Meer“ schloss, ein Nachfolgerlokal genehmigt hat. Oder warum man den Pächterwechsel im "Gelben Löwen" 2015 nicht nutzte, um die Freischankfläche zu reduzieren. "Wenn weniger Gäste in der Straße sind, wird es ruhiger."

Zudem müsse die Stadt prüfen, ob das Hinausschieben der Nachtzeit für jüngere gastronomische Betriebe ohne Bestandsschutz überhaupt infrage kommt. Und sie müsse mehr kontrollieren, ob Wirte ihre Auflagen einhalten. "Wir wissen, wo wir hingezogen sind", sagt der Kläger in Anspielung auf den oft geäußerten Vorwurf, er hätte wissen müssen, dass er in eine Kneipenstraße ziehe: Der Bebauungsplan sehe einen besonderen Schutz der Anwohner vor. Den müsse man sich ständig erstreiten, weil die Stadt Anwohnern nicht entgegenkomme. Wie berichtet, will die Stadt Fürth den Bebauungsplan ändern.

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