Gustavstraße und kein Ende: Kläger lehnen Vereinbarung ab
21.1.2015, 21:55 UhrZum Hintergrund: Die vier Hausbesitzer und Anwohner aus der Altstadt, die ebenfalls vor Gericht für mehr Ruhe kämpfen, saßen im Oktober und Dezember nicht mit am Tisch, als der Kompromiss in München unter Vermittlung zweier Güterichter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ausgehandelt wurde. Bewusst hatten die Richter sich damals auf die Annäherung zwischen einem Kläger und der Kommune konzentriert. Anträge, die anderen Betroffenen teilnehmen zu lassen, wiesen sie zurück.
Wie sich jetzt zeigt, hat letztere das Ergebnis nicht überzeugt: Einer von ihnen hat auf der Internetseite www.fuertheraltstadtlaerm.de öffentlich gemacht, dass er und die drei übrigen Kläger den Kompromiss in der jetzigen Form ablehnen. Sie sehen ihre Interessen zu wenig berücksichtigt, unter anderem vermissen sie Regelungen für den Waagplatz. Die Folge: Sie teilten dem Verwaltungsgericht Ansbach mit, das Mediationsergebnis sei nicht akzeptabel, ihre noch anhängigen Klagen seien weiter gültig. Darin geht es unter anderem um die Außensperrzeit bei Weinfest und Grafflmarkt sowie die Genehmigung von Fußballfeiern.
Als Reaktion hat nun das Verwaltungsgericht eine Mediation mit eben diesen Klägern angeregt. Der Vorschlag ging am Freitag schriftlich im Fürther Rechtsreferat ein. Der Stadtrat, der nächsten Mittwoch eigentlich darüber abstimmen sollte, ob er die Vereinbarung absegnet, wird sich nun mit dem Angebot aus Ansbach beschäftigen. Oberbürgermeister Thomas Jung und Rechtsreferent Christoph Maier wollen empfehlen, neuen Mediationsgesprächen zuzustimmen, wie Maier am Mittag den FN sagte.
In einer am Nachmittag verschickten Pressemitteilung heißt es: "Die Stadt Fürth will jedes Mittel ergreifen, um eine einvernehmliche Lösung zum Wohle der Gustavstraße zu erzielen."
Es wird allerdings betont: Weitere Einschnitte für die Gastronomie seien „kaum mehr machbar“. Denkbar ist allerdings, dass man sich bereit erklärt, die für die Gustavstraße getroffenen Regeln auf den Waagplatz zu übertragen. Hier sieht Maier auf Nachfrage „Spielraum“.
Die neue Entwicklung sei „sehr bedauerlich“, heißt es in der Mitteilung. Und dass gerade die Ehefrau des Mediationsteilnehmers das Resultat ablehne, wecke Zweifel an der Ernsthaftigkeit seines Einigungswillens.
Der Kläger indes verteidigt sich. Er habe bei den anderen Anwohnern/Hausbesitzern um Zustimmung geworben. Doch diese seien von dem Ergebnis enttäuscht gewesen. Ihrer Ansicht nach hat er zu wenig erreicht, etwa beim Grafflmarkt, bei dem im Frühjahr gemäß der Vereinbarung draußen bis 1 Uhr gefeiert werden könnte. Ihm zufolge haben sie darauf verwiesen, dass es bereits Urteile zu verschiedenen Festen gebe, die wesentlich weiter gehen als die von ihm ausgehandelten Sperrzeiten.
Unter den vier Klägern sind zwei, die Regeln für den Waagplatz festgeschrieben haben wollen. Ein weiterer, der ein Haus in der Gustavstraße besitzt, wünscht sich, dass es auch für ihn mehr Verbesserungen gibt. „Die Mediation war speziell auf mein Haus bezogen“, erklärt der Kläger, der in München am runden Tisch saß.
Vielen aber dürfte das Verständnis dafür fehlen, warum seine Frau – beide wohnen wegen der Geräuschkulisse nicht mehr in der Straße – sich ihm nicht anschließt. Sie sei ein „eigenständiger Mensch mit eigenen Bedürfnissen“, erklärt der Kläger.
Er habe während der Mediation nicht für die anderen sprechen dürfen. Und auch mit seiner Frau habe er sich nicht ausführlich verständigen können, bevor er nach elfstündiger Verhandlung im Dezember die Vereinbarung unterschrieb. „Insgesamt ist man aber nicht weit entfernt“, vermutet er. Der OB habe es jedoch versäumt, mit den anderen Klägern zu sprechen und zu signalisieren, dass er auch deren Bedürfnisse ernst nehme. Er habe „immer nur mit den Wirten gesprochen“.
Dieser Artikel wurde um 21.54 Uhr aktualisiert.
34 Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen