Gustavstraße: Zwei Anwohner ziehen Klagen zurück

18.2.2014, 19:55 Uhr

Die beiden Hauseigentümer hatten sich daran gestört, dass die Küche und ein Gastraum der Kaffeebohne (Letzterer um 5,1 Quadratmeter) erweitert und die Damentoiletten erneuert wurden. Nach Ansicht der Kläger sollte damit die Gästefrequenz erhöht werden. Die Baugenehmigungen hatte die Stadt im Februar 2009 und im Mai 2012 erteilt.

Schon im vergangenen Frühjahr signalisierten die Richter, dass die Baugenehmigungen aus ihrer Sicht eher nicht anfechtbar sind: Es gab einen Beschluss, demzufolge ein Stopp der Genehmigungen für unnötig erachtet wurde. Die Klagen, hieß es, hätten „keine hinreichende Aussicht auf Erfolg“.

Am Dienstagvormittag traf man sich nun zur mündlichen Verhandlung - und die Richter machten deutlich, dass sich an dieser Einschätzung nichts geändert hat. Die Begründung: Bei den 5,1 Quadratmetern dürfte es sich um eine „geringfügige Erweiterung“ handeln, wie sie der Bebauungsplan zulasse. Richter Rainer Stumpf riet daher, die Klage zurückzuziehen.

Zugleich betonte er: Die weiteren Beschwerden der Anwohner seien nicht Bestandteil dieses Verfahrens. Mit ihrer Vermutung, dass der Wirt Flächen, die in den Plänen etwa als Garderobe oder Flur gekennzeichnet sind, als Gastraum nutze, müssten sich die Anwohner zunächst an die Stadt wenden und eine Überprüfung beantragen, ein „bauaufsichtliches Einschreiten“. Es liege dann im Ermessen der Kommune, ob sie dies für nötig erachte. Erst danach können die Anwohner vor Gericht prüfen lassen, ob die Stadt ihren Pflichten nachgekommen ist. Die Anwohner kündigten an, diesen Weg zu beschreiten. Das Verfahren wurde eingestellt.

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