Gustavstraßen-Prozess: Fürth muss auf Sperrzeiten-Urteil warten

19.11.2015, 23:50 Uhr
Die Stadt Fürth will in der Gustavstraße einen Kompromiss erwirken. Die Kläger blieben hartnäckig.

© Thomas Scherer Die Stadt Fürth will in der Gustavstraße einen Kompromiss erwirken. Die Kläger blieben hartnäckig.

Eines war an diesem langen Verhandlungstag sehr schnell klar: Die drei Richter des 22. Senats machen es sich nicht so leicht wie die Kollegen des Verwaltungsgerichts Ansbach. Diese hatten nach der Klage eines Hausbesitzers aus der Gustavstraße, der für mehr Ruhe kämpft, der Stadt Fürth im Juli 2013 aufgetragen, dafür zu sorgen, dass ein Grenzwert von 45 dB(A) nach 22 Uhr nicht überschritten wird. Sie stützten sich dabei auf die TA Lärm, die regelt, wie laut Gewerbe- und Industrieanlagen sein dürfen. Die 23-Uhr-Sperrzeit wäre damit nicht zu halten gewesen.

Das Rathaus hatte dagegen Berufung eingelegt – und der VGH als höhere Instanz sieht die Sache tatsächlich differenzierter als Ansbach. Die Münchner Richter meinen: Die TA Lärm ist „nicht unmittelbar“ anwendbar, wenn es um die Geräuschkulisse von Freischankflächen geht. Mangels anderer passenderer Richtlinien sei sie zwar zur Orientierung heranzuziehen, aber nicht schematisch anzuwenden: „Wir haben große Schwierigkeiten gehabt bei der Vorstellung, dass wir die Stadt verpflichten, die Wirte so einzuschränken, dass diese 45 Dezibel nachts wirklich eingehalten werden“, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Schenk. Dieser Wert erscheint ihm und seinen Kollegen unrealistisch in einer Großstadt, in der schon der Grundgeräuschpegel – durch Straßenlärm, Hundegebell, Vogelgezwitscher – annähernd so hoch ist.

Die drei Richter sehen allerdings gleichzeitig den gültigen Bebauungsplan, der explizit einen besonderen Schutz der Anwohner vorschreibt. Dass die Stadt vorhat, den Bebauungsplan zu ändern, spiele keine Rolle: Für das Urteil sei entscheidend, was „hier und heute“ gilt.

Was ist den Beteiligten zuzumuten?

Genauso sei aber auch das Bedürfnis der Öffentlichkeit zu berücksichtigen, die sich Ausgehmöglichkeiten wünscht. In der Gustavstraße, so Schenk, prallten damit ganz unterschiedliche Interessen zusammen.

Nachdem sie die Ausgangslage skizziert hatten, nahmen sich die Richter ausgiebig Zeit, zusammen mit allen Prozessbeteiligten auszuloten, was den Anwohnern einerseits, den Wirten und Kneipengästen andererseits zuzumuten ist. Das Verfahren glich eher einer Mediation als einer Gerichtsverhandlung: Als Vertreter der Stadt Fürth schilderten Oberbürgermeister Thomas Jung, Rechtsreferent Christoph Maier und Oberrechtsrätin Hannah Gawehns ihre Sicht der Dinge, die sich freilich von der des Klägers und seines Anwalts unterschied. Einbezogen wurden auch zwei Wirte, die als Beigeladene teilnahmen. Im Publikum verfolgten Vertreter der Bürgerinitiative "Wir sind die Gustavstraße" den Austausch von Argumenten und Bedenken.

Gustavstraßen-Prozess: Fürth muss auf Sperrzeiten-Urteil warten

© F.: Ziob

Die Richter hatten die Hoffnung, dass sich die Streitparteien vielleicht doch gütlich einigen würden. Sie baten daher alle Seiten um Ideen, wie man den Anwohnerschutz verbessern könnte, ohne die Sperrzeit der Freischankflächen drastisch zu beschneiden. OB Thomas Jung konnte sich einige Maßnahmen vorstellen, die Stadt sei auch bereit, Geld in die Hand zu nehmen, erklärte er: „Streitschlichter“ etwa könnten am späten Abend dafür sorgen, dass niemand grölend durch die Straße ziehe. Denkbar sei auch, die Innensperrzeit vorzuziehen, von jetzt 2 Uhr auf 1 Uhr oder notfalls auch halb eins, und sonntags auf 24 Uhr. Die Außensperrzeit könnte am Sonntag möglicherweise auf 22 Uhr vorgeschoben werden.

Während die Richter offen für ein Paket aus kleineren Einzelmaßnahmen zu sein schienen, zeigte sich einmal mehr, dass die Vorstellungen der Streitparteien zu weit auseinanderliegen. Der Kläger etwa wünscht sich, dass die Stadt die Freischankflächen "auf den Stand vor fünf Jahren" reduziert. Und er fand Gefallen an einer Idee, die der Richter zur Diskussion stellte: ein Betriebsende innen und außen um 23 Uhr. Für die Stadtspitze indes ist das unvorstellbar: "Lebensfremd" wäre das, so der OB, in einer Großstadt müssten Menschen die Möglichkeit haben, wenigstens bis halb eins zusammenzusitzen.

Nachdem sie sich neun Stunden um einen Kompromiss bemüht hatten, stellten die Richter fest: Ein Zusammenkommen sei offenbar nicht möglich. Es ist jetzt an ihnen, ein Urteil zu sprechen.

Der Artikel wurde um 23.50 Uhr aktualisiert.

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