Käuflicher Sex trotz Corona: Gericht verhängt hohes Bußgeld

14.4.2021, 17:38 Uhr

Viele Gewerbe bangen in der Pandemie um ihre Existenz. Die Corona-Maßnahmen bringen auch Prostituierte in Bedrängnis. Unter dem Punkt "Freizeiteinrichtungen" der Bayerischen Schutz-Verordnung heißt es nämlich deutlich: "Prostitutionsstätten sind geschlossen". Im Fürther Amtsgericht ist es jetzt um die Frage gegangen, wann eine Wohnung zur Prostitutionsstätte wird.

Eine 41-Jährige bot in ihrem Appartement in Fürth Ende vergangenen Jahres sexuelle Dienstleistungen an, obwohl dies zu diesem Zeitpunkt bereits verboten war. Eine Frau, die mit ihren Kindern im gleichen Haus wohnt, erstattete Anzeige. Aufmerksam geworden war die Nachbarin nicht zuletzt, weil immer wieder Männer – auch zu später Stunde – die falsche Klingel drückten und die Familie störten.

Frau kann Rechtsbeschwerde einlegen

Mitarbeiter des Fürther Ordnungsamts überprüften den Fall, indem sie telefonisch Kontakt mit der Prostituierten aufnahmen und prompt einen Termin zugewiesen bekamen. Vor Ort nahmen sie dann die Personalien der 41-Jährigen, die ihnen öffnete, auf. Anschließend gab es einen Bußgeldbescheid über 500 Euro.

Die Frau, die die ungarische Staatsbürgerschaft besitzt, legte dagegen Einspruch ein und ließ über ihre Anwältin vortragen, die von der Prostituierten selbst gemietete Wohnung sei keine "Prostitutionsstätte" nach der Bayerischen Corona-Verordnung. Dies sei erst der Fall, wenn eine andere Person dort ihre Dienste anbiete. Gehe die Mieterin aber selbst ihrem Gewerbe nach, träfen die Pandemie-Beschränkungen auf ihre Tätigkeit nicht zu.

Der Richter folgte dieser rechtlichen Argumentation nicht. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme mit Zeugen, zu denen auch die Mitarbeiter des Ordnungsamts zählten, wurde die Prostituierte zu einer höheren Geldbuße von 2000 Euro verurteilt.

Allerdings ist der Schuldspruch noch nicht rechtskräftig. Die betroffene Frau kann Rechtsbeschwerde einlegen und die Entscheidung auf Rechtsfehler überprüfen lassen. Zuständig dafür wäre das Bayerische Oberste Landesgericht.


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