Neue Regelung: So sollen die Fürther künftig Kontaktpersonen melden

Claudia Ziob

Lokalredaktion Fürth

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13.11.2020, 09:30 Uhr
Die Hilfe der Bürger ist gefragt: Das Gesundheitsamt bittet sie, Kontaktpersonen selbst zu melden.

© Claudia Lehner Die Hilfe der Bürger ist gefragt: Das Gesundheitsamt bittet sie, Kontaktpersonen selbst zu melden.

Die vergangenen Tage hätten gezeigt, dass das neue Vorgehen gut klappt, sagte Christian Ell, Sprecher des Fürther Landratsamts und damit auch des Staatlichen Gesundheitsamts. 52 Meldungen zu Kontaktpersonen seien bislang eingegangen. Es handle sich um sorgfältig ausgefüllte Formulare, "mit denen man auch etwas anfangen kann".


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Nachdem sich die neue Praxis also bewährt habe, will man sie beibehalten: "Damit eine Unterbrechung der Infektionsketten möglichst zeitnah erfolgt." Zuletzt hatten immer mehr Infizierte seit Tagen vergeblich auf einen Anruf des Gesundheitsamts gewartet; auch ihre Kontaktpersonen wurden somit nicht ermittelt.

Zu Beginn der Woche hatte das Staatliche Gesundheitsamt, das für die Stadt und den Landkreis Fürth zuständig ist, offen eingeräumt, bei der Kontaktaufnahme nicht mehr hinterherzukommen. Angesichts der schnell steigenden Corona-Infektionenszahlen seien die Mitarbeiter dazu gezwungen, Arbeiten zu "priorisieren".

Das Amt entschied deshalb, sich auf Neuinfektionen zu konzentrieren und ältere gemeldete Corona-Fälle nicht mehr zu verfolgen. Wer vor dem 8. November positiv getestet und noch nicht kontaktiert wurde, war nun aufgefordert, seine engen Kontaktpersonen (Kategorie 1) selbst zu informieren und der Behörde zu melden.

Auch das Nürnberger Gesundheitsamt stellt um

Künftig soll es bei diesem Vorgehen bleiben. Inzwischen hat auch die Stadt Nürnberg das Verfahren umgestellt und fordert positiv getestete Bürger auf, ihre Kontakte selbstständig zu übermitteln.

Im Frühjahr habe der Höhepunkt bei rund 35 Neuinfektionen am Tag gelegen, erklärt das Nürnberger Rathaus dazu. Momentan registriere das Gesundheitsamt "täglich häufig deutlich über 300 Fälle". Und zu jedem davon gibt es im Schnitt acht enge Kontaktpersonen. "Damit kommen also zusätzlich täglich bis zu 3000 neue Kontaktpersonen hinzu."

Die neuen Regelungen in Fürth und im Landkreis

Für die Bewohner von Stadt und Landkreis Fürth bedeutet das neue Vorgehen:

  • Alle, die ein positives Testergebnis erhalten, werden gebeten, umgehend ihre Kontaktpersonen eigenständig zu benachrichtigen und die Kontaktpersonen der Kategorie 1 dem Gesundheitsamt zu melden - das Formular dafür ist hier auf der Homepage des Landkreises zu finden. Es muss an covid-ctt@lra-fue.bayern.de gemailt werden.
  • Wer positiv getestet wurde, ist zudem verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben.

Die Gesundheitsämter haben teils leicht unterschiedliche Bestimmungen zur Quarantäne und zur Einstufung der Kontaktpersonen. In Stadt und Landkreis Fürth gilt Folgendes:

  • Für das hiesige Gesundheitsamt sind die zwei Tage vor dem Beginn der Symptome relevant: Der infektiöse Zeitraum beginne bei Covid-19 etwa zwei Tage, bevor sich Symptome zeigen, heißt es dazu. Bei einem Verlauf ohne Symptome sind die 48 Stunden vor dem Abstrich zu berücksichtigen. Ein Ende der Infektiösität sei spätestens am zehnten Tag nach Symptombeginn oder bei asymptomatisch getesteten Personen am zehnten Tag nach dem Abstrichdatum zu erwarten, heißt es. Alle Menschen, die man in diesem Zeitraum traf, gelten erst einmal als Kontaktpersonen. Kontakte, die man außerhalb des Zeitfensters hatte, werden nicht berücksichtigt.
  • Enge Kontaktpersonen (Kategorie 1) sind diejenigen, mit denen man sich etwa 15 Minuten oder länger in nächster Nähe (ohne den Abstand von 1,5 Metern) aufgehalten hat (Kategorie 1A), sowie diejenigen, die man, auch mit Abstand, mehr als 30 Minuten in einem Raum gesehen hat, in dem die Aerosol-Konzentration hoch gewesen sein könnte (Kategorie 1B). In einem Innenraum etwa, der nicht gut belüftet wurde, umso mehr, wenn der Infizierte dort schon eine ganze Weile vor der Begegnung oder zeitgleich mit dem Kontakt gewesen ist. Aerosole werden schon beim Atmen verteilt, in größerem Maße noch Sprechen und in noch größerer Menge beim lauten Sprechen/Singen.
  • Zur Quarantäne teilte das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Fürth zuletzt mit: Corona-Infizierte, die keinen Anruf der Behörde bekamen, dürfen sich am elften Tag nach Symptombeginn aus der Selbstisolation entlassen, sofern sie seit 48 Stunden keine coronatypischen Symptome aufweisen – oder, wenn sie während der Quarantäne völlig symtomfrei waren, ebenfalls ab dem elften Tag nach dem Abstrich.

Die Informationen des Gesundheitsamts zur Kategorisierung der Kontaktpersonen findet man hier, das Formular zur Meldung findet man hier.

Ein Hinweis: Die Vorgaben der Gesundheitsämter in Bayern können von einander abweichen.

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