Neue Vorgabe der Staatsregierung

Parken ist in ganz Bayern bald kostenlos - doch nur unter einer Bedingung

Saskia Muhs

Online-Redakteurin

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30.03.2025, 10:36 Uhr
Für die meisten Parkhäuser und Parkplätze ist eine saftige Gebühr fällig - manche Pkw-Nutzer können sich diese künftig jedoch sparen (Symbolbild).

© Hans-Joachim Winckler/VNP Für die meisten Parkhäuser und Parkplätze ist eine saftige Gebühr fällig - manche Pkw-Nutzer können sich diese künftig jedoch sparen (Symbolbild).

Im Einkaufszentrum Flair sowie in der Neuen Mitte in Fürth kosten zwei Stunden Parken sechs Euro, am Sozialrathaus sowie auf dem Parkplatz an der Fürther Freiheit fünf Euro. Wer einen Nachmittag oder gar einen ganzen Tag in der Kleeblattstadt verbringen will und sein Auto in einem Parkhaus oder auf einem der kostenpflichtigen öffentlichen Parkplätze abstellen möchte, muss dafür also ganz schön tief in die Tasche greifen - bis jetzt. Denn eine neue Vorgabe des Freistaats macht das Parken künftig unter Umständen sogar zeitweise gratis - dafür muss allerdings eine Bedingung erfüllt werden.

Die Bayerische Staatsregierung hat für alle bayerischen Kommunen vorgegeben, dass gekennzeichnete Elektrokraftfahrzeuge in den ersten drei Stunden gebührenfrei parken dürfen. „Die Verkehrsteilnehmenden, die ein entsprechend gekennzeichnetes Elektrokraftfahrzeug fahren, können statt eines Tickets die ersten drei Stunden die Parkscheibe einlegen. Wer sein Auto länger als drei Stunden abstellt, kann Parkscheibe und Ticket kombinieren“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Fürth vom Freitag. Diese Änderung gilt ab dem ersten April. Wer also den Fürther Frühlingsmarkt besuchen möchte und mit einem Elektroauto anreist, kann bereits ab Sonntag auf den sonst gebührenpflichtigen Parkplätzen der Stadt sparen. Alle Informationen rund um das Event finden Sie hier.

Im Dezember 2024 hatte der Ministerrat der Staatsregierung die Regelung beschlossen. Sie ist zunächst bis Ende 2026 befristet und gilt ausschließlich für reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen ladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge. Weiterhin normal zahlen müssen E-Auto-Fahrer, wenn sie ihr Fahrzeug auf Privatparkplätzen abstellen. Dazu gehören unter anderem Parkplätze mit einer Schranke oder Parkhäuser, in denen man bei der Einfahrt ein Ticket lösen muss. Außerdem müssen Fahrer eines Elektroautos gegebenenfalls die Höchstparkdauer beachten.

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