Regierung erklärt Kreistagswahl Fürth für ungültig
24.7.2014, 13:06 UhrDer erste Bürgermeister der Stadt Langenzenn hatte in den amtlichen Mitteilungen der Stadt zweimal dazu aufgerufen, die örtlichen Bewerber in den Kreistag zu wählen. Nach der Anfechtung der Wahl hatte die Regierung diese Vorgänge überprüft, nun ist sie zum Ergebnis gekommen, dass diese Form der Wahlwerbung gegen das für Wahlen geltende strikte Neutralitätsgebot verstieß.
Gleiches hat sich in der Gemeinde Großhabersdorf ereignet: Auch hier hatte der erste Bürgermeister der Gemeinde Großhabersdorf im dortigen Mitteilungsblatt aktiv für die ortsansässigen Bewerber um ein Kreistagsmandat geworben.
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wahl ohne die zusätzliche Werbung für bestimmte Kandidaten anders verlaufen wäre, blieb der Regierung von MIttelfranken nur die Möglichkeit, die Wahl für ungültig zu erklären.
Wiederholt werden muss die Wahl im gesamten Landkreis Fürth, da "eine Beschränkung der Nachwahl nur auf Langenzenn und Großhabersdorf im Hinblick auf die Wahrung der Chancengleichheit aller Wahlbewerber nicht sachgerecht wäre", so die Regierung in einer Pressemitteilung.
Die Wiederholung der Wahl kann frühestens im Herbst stattfinden, ein genauer Termin steht aber noch nicht fest.
10 Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen