Kritik an Darstellung

Fußballer von fränkischem Verein abgeschoben - jetzt spricht der Anwalt des Betroffenen

Stefan Zeitler

Online-Redaktion

E-Mail zur Autorenseite

24.4.2024, 15:55 Uhr
Die Abschiebung eines Fußballers - sie sorgt weiter für Aufsehen in Franken.

© facebook/imago (Montage: nordbayern.de) Die Abschiebung eines Fußballers - sie sorgt weiter für Aufsehen in Franken.

Wurde ein junger Mann, der sich in einem fränkischen Fußball-Klub engagierte, zu Unrecht abgeschoben? Die Angelegenheit sorgt weiter für Aufsehen und Diskussionen in der Region.

Rückblick: Vor wenigen Tagen meldete sich der SV Motschenbach mit einem emotionalen Statement unter anderem auf der Meta-Plattform „facebook“ zu Wort. „Fassungslosigkeit beim MSV“ ist der Post überschrieben, der anschließend folgenden Sachverhalt erklärt. So habe man die Mitteilung erhalten, dass der 24-jährige Farhad Saaid-A. in Asylabschiebehaft sitze.

Der Mann stamme aus dem kurdischen Teil des Iraks und lebe seit 2015 in Deutschland. Die Farben des MSV seit September 2023 auf der Brust, habe sich der 24-Jährige seitdem als „sympathisches“ Mitglied des Vereins präsentiert.

Dann, nur wenige Tage später, folgte ein weiteres Statement des Vereins. Hier erklärten die Verantwortlichen dann, dass man „mit sofortiger Wirkung“ die Aktivitäten in Zusammenhang mit der Abschiebung einstellen werde. Grund: Man habe mittlerweile „gesicherte Erkenntnisse des Innenministeriums“, wonach der Mann sich „mehrfach schwerwiegend fehl verhalten und somit sein Bleiberecht in Deutschland selbst verwirkt“ habe.

Anwalt meldet sich

Nun meldet sich Thomas Hofmann, der Rechtsanwalt des 24-Jährigen, zu Wort. Dabei ist der Anwalt mit der öffentlichen Darstellung alles andere als einverstanden. So erklärt Hofmann im Gespräch gegenüber unserer Redaktion, dass sein Mandant vor sechs Jahren – also 2018 – vom Amtsgericht Kulmbach zu einer Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt wurde. Grund: Dealen mit Cannabis. Die Strafe sei jedoch – anders als teilweise dargestellt – zur Bewährung ausgesetzt worden.

Danach habe sich der 24-Jährige „bis heute nichts mehr zuschulden kommen lassen“. Sein Mandant habe eine Ausbildung begonnen und gelernt, sehr gut Deutsch zu sprechen, erklärt Hofmann hierzu weiter.

Ebenfalls nicht richtig sei – wie teilweise in Medien behauptet – dass dem Iraker die Arbeitserlaubnis entzogen worden sei. Korrekt sei, dass die Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert wurde, das Arbeitsrecht sei dem 24-Jährigen aber nicht entzogen worden.

Weil zusätzlich der Schutzstatus entzogen wurde, sei man dann auch rechtlich gegen die Regierung Oberfranken vorgegangen. Vor allem der Behauptung, sein Mandant habe sich den Behörden gegenüber nicht „kooperativ“ verhalten, widerspricht Thomas Hofmann vehement. „Ich persönlich habe mit dem Generalkonsulat des Iraks korrespondiert“, macht der Anwalt sein Anliegen nochmals deutlich. Dies könne er auch alles offen belegen.

Noch vor wenigen Stunden habe er seinen Mandanten in der Abschiebehaft besucht. Hofmann selbst gehe davon aus, dass die Abschiebung mittlerweile „erfolgt sein dürfte.“ Zeitgleich berichtet er auch von Angriffen auf seinen Mandanten während der Abschiebehaft.

So sei der 24-Jährige von einer anderen Person mit den Worten „ich bringe dich um“ bedroht worden. Er selbst habe beispielsweise blaue Flecken, die von der Attacke stammen sollen, bei seinem Mandanten gesehen. Über Freunde habe Hofmann nun erfahren, dass in den Medien von dem Fall derzeit berichtet wird. Dabei habe er auch erstmals gehört, dass sich ein Landtagsabgeordneter in den Fall eingeschaltet habe.

Verwandte Themen