Gericht hebt Beschränkungen für Münchner Corona-Demo auf
12.9.2020, 12:36 UhrErlaubt sind nach dem jüngsten Gerichtsurteil nun eine
Versammlung auf der Theresienwiese ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl
auf 1.000 und ein Demonstrationszug mit 500 Teilnehmern vom
Odeonsplatz dorthin.
Das Gericht entschied am Freitagnachmittag zunächst mit zwei Beschlüssen, dass zwei Versammlungen, die von der Initiative "Querdenken 089" angemeldet wurden, nur in dem von der Landeshauptstadt München festgelegten Umfang stattfinden dürfen. Damit bestätigte das Gericht die Entscheidungen der Stadt.
"Querdenken 089" hatte eigentlich eine Demonstration mit 5000 Teilnehmern auf dem Münchner Odeonsplatz angemeldet unter dem Motto "Frieden, Freiheit und Gesundheit". Die Stadt untersagte diese. Stattdessen erlaubte sie die Demo unter strikten Auflagen auf der Theresienwiese - allerdings aus Infektionsschutzgründen nur mit 1000 Teilnehmern.
Veranstalter legten Beschwerde ein
Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts legten die Veranstalter Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Ein Sprecher kündigte am Freitagabend an, dies zu tun und im Zweifel auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzuschalten.
Am Samstagmorgen hob das Münchner Verwaltungsgericht nun die Begrenzung der Versammlung auf 1000 Teilnehmer auf.
Hier können Sie Ihre Meinung zur Corona-Krise kundtun oder sich mit anderen Usern zum Thema austauschen. Alle Artikel zu Corona haben wir zudem für Sie auf einer Themenseite gesammelt.