Gericht verbietet Ansbach verkaufsoffenen Sonntag
25.3.2018, 05:36 UhrWer am Sonntag nach Ostern in Ansbach einkaufen wollte, muss neu planen. Per Eilentscheidung untersagte der 22. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH), dass am Nachmittag des 8. April – anders als geplant – Geschäfte öffnen. Citymanager Stefan Pruschwitz schätzte den Umsatzverlust in der Stadt gegenüber der Fränkischen Landeszeitung auf mehrere 100.000 Euro. Die Kläger – Kirchen und Gewerkschaften – hoffen auf eine "gewisse Strahlkraft" des richterlichen Beschlusses.
"Offensichtlich rechtswidrig"
In einer Pressemitteilung nennt der VGH die vorgesehene Sonntagsöffnung "offensichtlich rechtswidrig". Die Interessen der Stadt Ansbach sowie das Umsatzinteresse der Geschäftsleute müssten deswegen hintanstehen. Begründet wird der Beschluss auch damit, dass sich die geplante Ladenöffnung auf die gesamte Stadt erstrecke, während das "Street Food Festival" nur auf einzelnen Plätzen in der Altstadt stattfinde.
Damit könne das Festival gegenüber der Sonntagsöffnung nicht die erforderliche prägende Wirkung entfalten. Zudem fehle eine plausible Prognose der Stadt zu den Besucherzahlen. Schon die tägliche Besucherzahl eines Ansbacher Einkaufszentrums übersteige die Zahl der erwarteten Festivalbesucher erheblich.
Zwist zwischen Citymarketing und Initiative
Das Citymarketing kritisierte das ausgesuchte Vorgehen der "Allianz für den freien Sonntag". "Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Initiative einzelne Städte angeht, die Mehrzahl der Städte jedoch weiterhin ohne Beanstandung oder Klageandrohung verkaufsoffene Sonntage durchführen können." So hätte zum Beispiel vor zwei Wochen in Herrieden (Landkreis Ansbach) ein verkaufsoffener Sonntag im gesamten Stadtgebiet stattgefunden.
Citymarketing-Geschäftsführer Stefan Pruschwitz wünscht sich deshalb ein Eingreifen des Gesetzgebers. Das Ladenschlussgesetz müsse so geregelt werden, dass Städte und Gemeinden verkaufsoffene Sonntage rechtssicher planen können.
Als Sprecher der Ansbacher Sonntagsallianz warb Klaus Hubert hingegen dafür, Veranstaltungen wie das "Street Food Festival" auf Freitag oder Samstag zu legen. Dann könnte regulär in der Stadt eingekauft werden. Bei den Bürgern wachse das Bewusstsein dafür, wie grundlegend ein freier Sonntag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das gesellschaftliche Leben sei. Ähnlich argumentierte DGB-Regionssekretär Norbert Feulner. Im Ansbacher Stadtrat wird der VGH-Beschluss unterschiedlich gewertet. Manche sehen im Vorgehen der klagenden Kirchen und Gewerkschaften eine Ungleichbehandlung der Städte, manche begrüßen, dass der verkaufsoffene Sonntag entfällt. Ob die Läden am Sonntag, 4. November, in Ansbach – wie geplant – wieder öffnen dürfen, ist noch offen.
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