Eine bereichernde Zeit im Dienste von Justitia

27.02.2013, 15:34 Uhr
Eine bereichernde Zeit im Dienste von Justitia

© Marianne Natalis

Doch was erwartet einen Schöffen eigentlich, wieviel Zeit muss man in die Tätigkeit stecken und wie belastend ist die ständige Konfrontation mit Lug und Trug für Menschen, die nicht durch eine Ausbildung darauf vorbereitet wurden? Über diese und andere Fragen sprach der Altmühl-Boten nun mit Dr. Ferdinand Persch und Anita Meyerhuber. Die beiden Gunzenhäuser sind im zehnten beziehungsweise fünften Jahr als Laienrichter beim Landgericht in Ansbach im Einsatz und haben ihre Bewerbung um das Ehrenamt nie bereut. Vielmehr übt es Persch noch heute „mit Leidenschaft" aus, und auch Anita Meyerhuber möchte die Zeit nicht missen und steht für eine weitere Periode bereit.

In der Regel werden die Schöffen für einen Verhandlungstermin im Monat eingeplant, und für Anita Meyerhuber sind diese Tage immer noch besondere. Schließlich ist es die Zukunft eines Menschen, bei der sie ein entscheidendes Wort mitreden wird. Allerdings bekommt man mit den Jahren auch Routine, weiß Ferdinand Persch. Und mit der Routine wächst auch die Freude an dieser Tätigkeit, fügt der ehemalige Chefarzt am Gunzenhäuser Kreiskrankenhaus hinzu.

Aus der Liste der Vorschläge, die bei der Stadtverwaltung eingehen, wählt der Stadtrat acht Personen aus, deren Namen an das Weißenburger Amtsgericht weitergegeben werden. Das ist allerdings noch lange keine Garantie, dass der- oder diejenige auch tatsächlich als Schöffe zum Einsatz kommt. Meist stehen dem Amtsgericht etwa doppelt so viele Schöffen zur Auswahl, wie tatsächlich benötigt werden. Pro Verhandlung sind immer zwei Schöffen anwesend, sie erhalten ihren Terminplan im Oktober für ein Jahr im Voraus. Darüber hinaus muss es natürlich auch für den Krankheitsfall und den Urlaub Ersatzschöffen geben, und zudem werden vom Weißenburger Amtsgericht acht Schöffen an das Ansbacher Landgericht vermittelt. Dort sitzen auch Ferdinand Persch und Anita Meyerhuber am Richtertisch – allerdings an unterschiedlichen, zusammen waren sie bisher nie im Einsatz.

Mehr als zwölf Verhandlungstermine, bestätigt der Geschäftsleiter des Ansbacher Landgerichts, Gerd Meier-Gesell, sollten es pro Jahr nicht sein und die Karten werden jedes Jahr neu gemischt. Allerdings kann sich eine Verhandlung auch über mehrere Tage hinziehen. Da müssen Laienrichter wie Berufsrichter bei jedem Termin dabei sein, sonst würde der Prozess platzen. Wegen eines Schnupfens, so Meyerhuber, kann man da nicht daheim bleiben. Wenn bereits im Vorfeld absehbar ist, dass sich eine Verhandlung über viele Tage hinziehen wird, so wird von vorne herein ein möglicher Ersatzschöffe bestimmt, erläutert Meier-Gesell.

Betrug, Drogendelikte, Schlägereien, massive Bedrohung, mit solchen und ähnlichen Delikten waren Persch und Meyerhuber in den vergangenen Jahren an der kleinen und großen Strafkammer des Landgerichts konfrontiert. Nicht selten haben sie das in den Verhandlungen Gehörte auch mit nach Hause genommen, schließlich sind es immer wieder erschütternde Schicksale, die dort zur Sprache kommen. Und der kriminelle Sumpf, in dem manche Angeklagten richtig tief drinstecken, ist auch gewöhnungsbedürftig. So etwas, erzählt etwa Meyerhuber, komme in ihrem persönlichen Umfeld ja überhaupt nicht vor.

Darüber hinaus wird, auch das mussten Meyerhuber und Persch erfahren, oft gelogen, dass sich die Balken biegen. In der Regel sind es keine Ersttäter, die vor dem Landgericht erscheinen, meist ist es eine ganze Latte an Einträgen aus dem Bundeszentralregister, die zur Person des Angeklagten heruntergebetet wird. Je länger diese Liste ist, so die Erfahrung des Gunzenhäuser Chirurgen, desto ungerührter verfolgen die Angeklagten die Verhandlung. „Die schütteln sich und zeigen keine Reue", schildert Persch.

Das Vorstrafenregister und eine kurze Einführung in die Materie, sehr viel mehr erfahren die Laienrichter vor der Verhandlung nicht. Erst kurz vor Beginn der Sitzung werden sie bei einer kurzen Besprechung vom vorsitzenden Richter informiert, schildert Persch das Procedere. Das macht für Anita Meyerhuber auch Sinn. Denn so könne man unvoreingenommen an die Sache herangehen und sich ganz auf den Angeklagten konzentrieren. Man vermeide, vorgefasste Meinungen zu übernehmen. Die kann beispielsweise auch ein Polizeiprotokoll vermitteln. So hat es Meyerhuber einmal erlebt, dass automatisch davon ausgegangen worden war, dass ein Angeklagter zur Tatzeit betrunken war, dabei bewegte er sich wegen einer angeborenen Behinderung unsicher.

Einstimmigkeit beim Richterspruch wird nicht vorgeschrieben, aber natürlich ist man bemüht, zu einem gemeinsamen Urteil zu kommen. Man versuche, Einigkeit zu erreichen, erläutert Persch. Dabei wird die Meinung der Schöffen stets ernst genommen, fügt Anita Meyerhuber an. Wenn einer der Schöffen Zweifel äußere, dann werde denen auch nachgegangen.

Gerade im ländlichen Raum kann es durchaus einmal vorkommen, dass man den Angeklagten persönlich kennt. Theoretisch ist das, sofern man nicht verwandt oder verschwägert ist, kein Hinderungsgrund, weiß Persch zu berichten. Aber man kann in diesem Fall auch zurücktreten. So ist es Anita Meyerhuber einmal passiert, dass ihr die Mutter von ehemaligen Schülerinnen gegenüber saß. Das geht natürlich gar nicht, betont die mittlerweile pensionierte Grundschullehrerin.

Trotz allem empfinden sowohl Anita Meyerhuber als auch Ferdinand Persch ihre Schöffentätigkeit als sehr bereichernd. Man lerne, Sachverhalte einzuschätzen, die Kritikfähigkeit wachse und sein Horizont habe sich erweitert, fasst der Gunzenhäuser Mediziner die Vorteile zusammen.

Vorkenntnisse muss man für dieses Amt nicht besitzen, auch der Beruf spielt keine Rolle. Allerdings empfiehlt es sich, da waren sich Meyerhuber und Persch ganz unabhängig voneinander einig, mindestens ein Schöffenseminar besuchen. Diese Wochenend-Workshops werden beispielsweise in Kochel am See, Würzburg oder Goslar zu günstigen Preisen angeboten und sind laut Persch extrem hilfreich und informativ.

Mord und Totschlag gingen übrigens bisher an den beiden Gunzenhäuser Laienrichtern vorbei, worüber sie nicht undankbar sind. Solche Delikte landen in der Regel nicht vor der kleinen oder großen Kammer sondern dem Schwurgericht, das ebenfalls zum Landgericht gehört. Aber auch hier sind Schöffen im Einsatz.

Gewählt werden Schöffen für fünf Jahre. Nach deren Ablauf können sie sich, sofern sie die Altersgrenze von 70 Jahren noch nicht überschritten haben, noch einmal zur Wahl stellen. Im Anschluss sieht der Gesetzgeber eine Pause von mindestens einer Periode vor. Wer im kommenden Jahr letztendlich am Richtertisch sitzen wird, diese Entscheidung obliegt in letzter Instanz dem Wahlausschuss des Amtsgerichts.

Die jetzige Periode dauert noch bis zum Jahresende. Bis dahin stehen für Ferdinand Persch noch pro Monat eine Verhandlung an, dann heißt es für den heute 71-Jährigen endgültig Abschied nehmen von dem von ihm so geschätzten Ehrenamt. Er wird es vermissen.

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