LBV: Finger weg von Jungvögeln
29.6.2020, 06:20 UhrScheinbar verlassen sitzen die noch nicht ganz flugfähigen Jungvögel derzeit in Wiesen oder auf Wegen und rufen herzzerreißend. Dies sind jedoch keine Hilfeschreie, sondern Bettelrufe, mit denen die jungen Vögel, "Ästlinge" genannt, Kontakt zu ihren Eltern halten. Die halbflüggen Vogeljungen halten sich in der näheren Umgebung des verlassenen Nestes auf und werden von den Eltern versorgt. "Die Jungvögel sollten unbedingt an Ort und Stelle gelassen werden, denn greift der Mensch in diese sensible Phase ein, unterbricht er die Bindung zwischen Alt- und Jungvogel", erklärt Sebastian Amler.
Tatsächliche Hilfe benötigen befiederte Jungvögel nur, wenn nach zwei bis drei Stunden immer noch kein Altvogel in seiner Nähe zu sehen ist. Bei Gefahr durch Katzen oder Straßenverkehr kann ein Jungvogel kurz aufgenommen und anschließend ohne Probleme wieder zurück in eine schützende Astgabel oder Hecke am Fundort gesetzt werden. Anders als bei zum Beispiel bei Rehkitzen nehmen Vogeleltern ihre Jungen wieder an, wenn diese von einem Menschen berührt wurden.
Benötigt ein Jungvogel tatsächlich Hilfe, ist es zu Beginn wichtig, ihm nicht willkürlich Wasser und Nahrung zuführen zu wollen. Die nicht fachgerechte Gabe von Futter und Wasser kann zum Tode führen.
Der LBV stellt klar: Jungvögel sind Wildtiere, ihnen darf nur im echten Notfall geholfen werden. Ansonsten ist dies ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz. Als Haustiere sind sie keinesfalls geeignet, und die Chance für eine erfolgreiche Aufzucht in menschlicher Obhut ist sehr gering. Wer außerdem Hauskatzen besitzt und trotzdem Vogelkinder in seinem Garten haben will, sollte seinen Stubentiger für ein paar Tage zumindest morgens und abends im Haus halten.
"Die beste Vogelhilfe ist jedoch ein naturnaher Garten mit abwechslungsreichen, einheimischen Pflanzen, in welchem sich die Vögel sicher verstecken können", so Amler. Wenn die jungen Vögel ihren Nistplatz verlassen haben und ihr Abenteuer in der weiten Welt beginnen, machen sich die Vogeleltern vieler Vogelarten an eine zweite und dritte Brut. "Viele Leute glauben, die Brutsaison sei der Frühling, aber Gartenvögel wie die Kohl- und Blaumeise brüten bis zu dreimal in einem Jahr bis in den August hinein", weiß Amler.
Wer einen Nistkasten besitzt, muss diesen nach der ersten Brut nicht säubern. Einige Vogelarten, wie der Star, reinigen ihre Quartiere sogar eigenständig. Ansonsten ist das Entfernen eines Nestes aber eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
Weitere hilfreiche Tipps und ein kostenloses Faltblatt gibt es unter www.lbv.de/vogel-gefunden. Die LBV-Kreisgruppe steht für Fragen gern unter Mail weissenburg@lbv.de zur Verfügung.
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