ÖDP will weder Brücke noch Unterführung
25.9.2018, 17:31 UhrIn einem Brief an Landrat Gerhard Wägemann, der dem Altmühl-Boten vorliegt, fordern die Öko-Demokraten um ihren Fraktionschef Reinhard Ebert den Kreistag auf, den "Grundsatzbeschluss" zu fassen, "jedweden mit der geplanten B 13-Umgehung Schlungenhofs einhergehenden Umbau der Kreisstraße WUG 22 von Laubenzedel nach Schlungenhof abzulehnen und künftig dafür keinerlei Mittel in den Kreishaushalt einzustellen". Die gelte "insbesondere für den Bau einer Über- oder Unterführung der Bahnlinie".
Ebert begründet diese Haltung damit, dass der "Landkreis wahrlich reich ist an nicht zukunftsfähigen, ja destruktiven Projekten". Die angedachte B 13-Umgehung von Schlungenhof wäre seiner Ansicht nach der "Höhepunkt dieser Fehlentwicklung", mit ihr würden "immense Finanzmittel und große Flächen verschwendet werden, um anschließend nicht weniger, sondern mehr Menschen mit Lärm zu beschallen".
Zudem, so Ebert im Gespräch mit dem Altmühl-Boten, werde der Verkehr aus Richtung Ansbach in den Osten Gunzenhausens auf die Staatsstraße 2222 geleitet, "dabei sollte die Achse doch die B 13 sein".
Unterstützung erfährt Ebert von seinem Kreistags-Kollegen Simon Scherer: "Es wird suggeriert, man tue den Leuten etwas Gutes", sagt der Gunzenhäuser, "aber die meisten Menschen in Schlungenhof haben ihre Häuser ja schon in Richtung Laubenzedel gebaut. Und mit der Umgehung würde ihnen der Lärm folgen". Scherer befürchtet außerdem, dass die Gewerbetreibenden, die jetzt in Schlungenhof von der B 13 profitieren (unter anderem eine Tankstelle und ein Autohaus), über kurz oder lang ein neues Gewerbegebiet an der dann neuen B 13-Trasse fordern und besiedeln werden.
Anwohner entschädigen
Bereits vor einem Jahr habe sich die ÖDP für die sogenannte Null-Variante der geplanten Umgehung ausgesprochen, also die Ertüchtigung der jetzigen Trasse durch Schlungenhof. Es gebe einfach "zu wenig Schützenswertes entlang des bisherigen Straßenverlaufs", sagt Scherer. Und Ebert schlägt vor, "im Zuge der Optimierung der Ortsdurchfahrt" die Anwohner dort "großzügig zu entschädigen".
Der Grund für die Haltung der ÖDP ist, neben dem enormen Flächenverbrauch, den alle anderen Umgehungsvarianten mit sich bringen, ein ganz grundsätzlicher: Der "Verkehrs-Irrsinn von heute", so Ebert, werde zwar noch etliche Jahre lang weiter wachsen, aber: "Er ist endlich, und er wird ein abruptes Ende finden, weil die Vorräte zu Ende gehen." Deshalb müsse man jetzt Lösungen präsentieren, die auch in 50 Jahren noch Bestand haben. Eine neue Trasse mitten durch den Wiesengrund sei keine solche Lösung, denn, so ist der streitbare Kommunalpolitiker überzeugt: "So wie wir heute Flussläufe renaturieren, die vor 100 Jahren begradigt wurden, wird es künftig auch mit Straßen kommen. Das ist aber ökologisch und finanziell nicht aufrecht zu erhalten."
Die Idee der Interessengemeinschaft (IG) Laubenzedel, am Freitagnachmittag (14.30 bis 17 Uhr) die Dimensionen einer Bahnüberführung nahe ihrem Dorf vor Ort sichtbar zu machen, halten die beiden ÖDPler für eine "gute Idee". Denn hier müssten enorme Höhenunterschiede überwunden werden, so Scherer, und: "Wer hoch baut, baut auch breit." Außerdem ist der Oberstudienrat überzeugt: "In ein paar Jahren werden die Menschen vor dieser Brücke stehen und kopfschüttelnd fragen, was die damals nur gebaut haben."
Aus dem Landratsamt wurde der ÖDP bereits signalisiert, dass ihr Antrag, quasi alles beim Alten zu belassen, am 8. Oktober im Kreisausschuss vorberaten wird. Vorab richtet Scherer also schon mal an die CSU, die sich bereits für eine Unterquerung der Bahntrasse ausgesprochen hat (die die ÖDP ebenfalls wegen des Flächenverbrauchs ablehnt), und die anderen Fraktionen einen Appell aus parteipolitisch unverdächtiger Quelle: der Bayerischen Verfassung.
Genüsslich zitiert er aus Artikel 141 des grundlegenden Gesetzeswerks im Freistaat, der ziemlich genau sein Anliegen auf den Punkt bringt: "Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen.
Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen . . ."
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